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Vorratsdatenspeicherung
Freiberufler machen Front gegen Lauschangriff
Ärzte, Apotheker, Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer machen Front gegen die umstrittene Vorratsdatenspeicherung. Sie stelle eine nicht zu akzeptierende Beeinträchtigung des Berufsgeheimnisses und damit des zwingend erforderlichen Vertrauensverhältnisses dar.
Am 16. Oktober hat der Deutsche Bundestag die Vorratsdatenspeicherung mit den Stimmen der großen Koalition beschlossen. „Gegen die anlasslose Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten bestehen generell gravierende verfassungs- und europarechtliche Bedenken. Auf jeden Fall muss zum Schutz von Mandanten und Patienten die geplante Speicherung der Verkehrs- und Standortdaten aller Berufsgeheimnisträger verhindert werden“, heißt es in einer gemeinsamen Resolution von Bundesärztekammer, Bundeszahnärztekammer, Bundesapothekerkammer, der Bundesrechtsanwaltskammer, der Bundessteuerberaterkammer und der Wirtschaftsprüferkammer.
Verkehrs- und Standortdaten sollen gespeichert werden
Die Berufskammern wehren sich damit gegen Regelungen eines Gesetzes zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Telekommunikationsunternehmen verpflichtet werden, sämtliche Verkehrsdaten für zehn Wochen und Standortdaten für vier Wochen zu speichern. Auch die Verkehrs- und Standortdaten von Berufsgeheimnisträgern sollen gespeichert werden.
Nach Ansicht der Berufsverbände stellt bereits die Speicherung der Daten eine nicht zu akzeptierende Beeinträchtigung des Berufsgeheimnisses und damit des zwingend erforderlichen Vertrauensverhältnisses dar. Die Speicherung der Daten ermögliche die Erstellung aussagekräftiger individueller Persönlichkeits- und Bewegungsprofile und die Aufdeckung von Entscheidungsabläufen. „Ob, wann und wie lange jemand z. B. mit einem Abgeordneten, Arzt, Apotheker, Journalisten, Rechtsanwalt oder Steuerberater Kontakt aufgenommen hat, unterliegt bereits dem Berufsgeheimnis und muss ohne jede Ausnahme vertraulich bleiben“, heißt es in der Resolution.
Der freie, ungehinderte und vertrauliche Zugang zu medizinischer Versorgung, rechtlicher und wirtschaftlicher Beratung sowie Vertretung müsse uneingeschränkt gewährleistet bleiben. Ein ungestörtes und vor staatlicher Kontrolle geschütztes Vertrauensverhältnis zwischen den Berufsgeheimnisträgern und ihren Patienten und Mandanten sei essentiell für ein funktionierendes Gesundheitssystem und eine funktionierende Rechtspflege. „Der aus verfassungsrechtlichen Gründen zwingend gebotene Schutz der Berufsgeheimnisträger kann nur dadurch gewährleistet werden, dass die Daten aller Berufsgeheimnisträger nicht von der Speicherpflicht erfasst werden“, fordern die Verbände.
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