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Östererreich
Kammerpräsident Wellan: „Studie mit erschreckenden Mängeln“
Eine umstrittene Studie zum Apothekenmarkt sorgt in Österreich für Diskussionsstoff. Österreichs Apothekerkammer wirft den Autoren erschreckende Qualitätsmängel vor. Mit Studien werde „viel Schindluder getrieben“, kritisiert Kammer-Präsident Max Wellan.
Keine Qualitätskriterien für Studien zum Gesundheitswesen
Apotheker seien gewohnt mit Studien umzugehen. „Vor Jahren wurde mit Arzneimittelstudien viel Schindluder getrieben. Im Arzneimittelbereich sind wir jedoch schon viel weiter und es existieren eindeutige Qualitätskriterien: Klare Evidenzklassen, methodische Regeln und Offenlegung aller finanziellen Interessen in den Ethikkommission, die Arzneimittelstudien bewilligen sind längst Standard“, so Wellan. Dass sich ein Marktforschungsunternehmen ohne entsprechende Expertise, ohne methodische Qualifikation und ohne Offenlegung der finanziellen Interessen sich zu einem einzelnen Arzneimittel äußern dürfe, sei daher undenkbar. Wellan: „Zu Fragen des gesamten Arzneimittel- und Gesundheitswesen gibt es entsprechende Qualitätskriterien leider – noch – nicht.“
Die Aussagen von Kreutzer, Fischer und Partner seien „polemisch“, so die Österreichische Apothekerkammer. Dass ein „Abschaffen" der Apotheken zu einer Einsparung von 180 Millionen Euro im Gesundheitssystem führen soll, sei nicht nachvollziehbar. Die Idee von Kreutzer, Fischer und Partner würden „in erster Linie zu einer Destabilisierung der Arzneimittelversorgung führen“. Die Leistungen der Pharmazeuten könnten nicht auf andere Berufsgruppen „aufgeteilt" werden, ohne dass dies zu massiven Verschlechterungen in der Qualität, Versorgung und Betreuung führen würde.
Aus Sicht der Apothekerkammer Österreichs weist das Rechenbeispiel von Kreutzer „inhaltliche Fehler auf“. Zum Beispiel sei versäumt worden, einen kalkulatorischen Unternehmerlohn anzusetzen. Dadurch stimme weder der Gewinn noch die Umsatzrendite.
Bewährte Trennung von Arzt- und Apothekerberuf
Die Trennung der Berufe Arzt und Apotheker sei in allen zivilisierten Ländern ein seit Jahrhunderten bewährtes Prinzip des Verbraucherschutzes, so die Apothekerkammer in ihrer Stellungnahme weiter. Der Arzt solle nicht am Arzneimittel verdienen, das er verordne: „In Japan wurde diese Trennung erst vor einigen Jahrzehnten eingeführt. Mit durchschlagendem Erfolg: der Arzneimittelverbrauch und damit die Kosten für die Krankenkassen reduzierte sich um ein Drittel.“
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