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DAZ.online-Umfrage
Eine neue Berufs-Definition mit Folgen?
Das Bundesgesundheitsministerium hat eine EU-Richtlinie umgesetzt und dafür die Bundesapothekerordnung geändert. Was halten Sie von der neuen 10-Punkte-Definition des Apothekerberufs? Machen Sie mit bei unserer Umfrage!
Gesundheitsminister Hermann Gröhe will nach der Vorgabe einer EU-Richtlinie die Bundesapothekerordnung (BApO) ändern. Bislang ist dort der Apothekerberuf folgendermaßen definiert: „Ausübung des Apothekerberufs ist die Ausübung einer pharmazeutischen Tätigkeit, insbesondere die Entwicklung, Herstellung, Prüfung oder Abgabe von Arzneimitteln unter der Berufsbezeichnung ‚Apotheker‘ oder ‚Apothekerin‘".
Diese Definition soll künftig sehr viel umfangreicher sein. Im Kabinettsenwurf finden sich jetzt zehn Punkte, die diese pharmazeutischen Tätigkeiten „insbesondere umfassen“.
Die ABDA hat bereits im Juli in einer Stellungnahme gegen diese Neudefinition des Apothekerberufs protestiert, weil sich Apotheker außerhalb der Offizin und Krankenhausapotheke darin nur unzureichend wiederfinden. Der nordrheinische Kammerpräsident Lutz Engelen ist „in tiefer Sorge“, er sieht die Freiberuflichkeit der Apotheker in Gefahr.
Was halten Sie vom neuen Text und seinem Zustandekommen?
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