Arzneimittel im Hospiz

BMG: Keine ärztlichen Hausapotheken

Berlin - 22.10.2015, 10:05 Uhr

Was tun mit Arzneimitteln, die in Hospizen übrig bleiben? (Foto: rcfotostock/Fotolia)

Was tun mit Arzneimitteln, die in Hospizen übrig bleiben? (Foto: rcfotostock/Fotolia)


Die Bundesregierung will „ärztliche Hausapotheken“ in Hospizen nicht zulassen und das Dispensierrecht nicht lockern. Die Arzneimittelversorgung obliege mit nur wenigen Ausnahmen ausschließlich den Apotheken, schreibt sie in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen.

Die Bundesregierung will die Weiterverwendung von Arzneimitteln von in Hospizen Verstorbenen nicht erlauben. Sie plane keine derartigen gesetzlichen Regelungen, antwortet die Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen. Es solle nur bei den bestehenden Ausnahmen für Betäubungsmittel bleiben.

Diözesan-Caritasverband beklagt Verschwendung

Im August hatte der Diözesan-Caritasverband in Köln kritisiert, dass Hospize gesetzlich dazu verpflichtet sind, Arzneimittel verstorbener Patienten komplett zu vernichten. Diese Vorschrift sei medizinisch und ökonomisch unsinnig. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wollte in einer Kleinen Anfrage (18/6241) von der Bundesregierung wissen, welche Möglichkeiten es zur Weiterverwendung von Arzneimitteln in stationären Hospizen gibt. Nach einer Hochrechnung des Verbandes würden allein in Nordrhein-Westfalen jährlich Medikamente im Wert von über 850.000 Euro vernichtet. Gefordert werde daher, dass Ärzte unverbrauchte und ungeöffnete Medikamente weiterverordnen dürften, damit die Verschwendung endlich aufhöre.

Nun liegt die Antwort vor. Nach Ansicht der Bundesregierung tragen die entsprechenden Vorschriften der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung „als spezialgesetzliche Regelung den Besonderheiten der Versorgung mit Betäubungsmitteln unter anderem in Hospizen Rechnung“. Sie seien nicht auf die Versorgung mit sonstigen Arzneimitteln in Einrichtungen über tragbar. „lnsoweit wird aus den vorstehend dargelegten Gründen kein Handlungsbedarf gesehen“, so Ingrid Fischbach, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium im Namen der Bundesregierung.

Klare Aufgabenteilung zwischen Arzt und Apotheker

Hinsichtlich der Arzneimittelversorgung bestehe nach geltendem Recht eine klare Aufgabenteilung zwischen Ärzten und Apothekern. Ärzte seien verantwortlich für die Diagnose und Therapie, einschließlich der gegebenenfalls erforderlichen Verschreibung von Arzneimitteln. Den Apotheken obliege die im öffentlichen Interesse gebotene Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung. „Dies umfasst neben der korrekten Abgabe qualitativ einwandfreier Arzneimittel insbesondere auch die Information und Beratung der Patientinnen und Patienten über Arzneimittel“, unterstreicht Fischbach.

Die weitaus meisten Arzneimittel unterlägen der Apothekenpflicht und die Abgabe dieser Arzneimittel seit „grundsätzlich den Apotheken vorbehalten (Apothekenmonopol)“. Ein ärztliches Dispensierrecht sowie die Errichtung einer ärztlichen Hausapotheke seien nicht vorgesehen. Dies gelte auch für ärztlich verantwortete Arzneimittelvorrate in Heimen. „Die bestehenden Regelungen dienen der Arzneimittelsicherheit  und sollen eine qualitativ hochwertige Arzneimittelversorgung durch Apotheken flächendeckend und wohnortnah sicherstellen“, so die Bundesregierung weiter. Ausnahmen von diesen Grundsätzen kämen nur in begründeten Fällen in Betracht und dürften bewährte Verfahren und Strukturen nicht grundsätzlich in Frage stellen. Eine solche Ausnahme besteht in gewissem Umfang für die Versorgung mit Betäubungsmitteln unter anderem in Hospizen wegen der damit verbundenen besonderen Anforderungen.

Grüne: Apotheker, Träger und Kassen sollen Lösungen suchen

Die Gesundheitspolitikerin der Grünen, Kordula Schulz-Asche, teilt die Einschätzung der Bundesregierung, „dass die Qualität der Versorgung mit Arzneimitteln einheitlichen Grundsätzen folgen und in den Händen der Apotheker liegen sollte“. Die Vernichtung von Medikamenten wegen Nichtnutzung sei allerdings kaum nachzuvollziehen und nicht allein ein Problem in stationären Hospizen, sondern werde auch in Pflegeheimen zunehmen. „Träger, Apotheken, Kassen und Patientenorganisationen sollten gemeinsam prüfen, welche Lösungen im allseitigen Interesse sinnvoll und möglichst einfach umsetzbar sind“, so Schulz-Asche gegenüber DAZ.online. Bei festen, oral zu verabreichenden Arzneimittel könne dabei auf dem Ansatz der Verblisterung aufgebaut werden. Für andere Darreichungsformen sowie die Bedarfsmedikationen in Hospizen und Pflegeheimen sei dies jedoch keine Lösung.


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