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DAZ.online-Umfrage zu Rx-Boni
Argumente der Kommission ziehen nicht
Der Europäische Gerichtshof soll entscheiden, ob das Rx-Boni-Verbot für DocMorris & Co. europarechtskonform ist. In unserer Umfrage zeigen sich die meisten Teilnehmer zuversichtlich, dass die besseren Argumente für das deutsche Verbot sprechen.
Beim Europäischen Gerichtshof ist derzeit ein Verfahren anhängig, das sich mit dem deutschen Rx-Rabattverbot für EU-ausländische Apotheken befasst, die nach Deutschland Arzneimittel versenden. Im aktuellen Stellungnahmeverfahren gehen die Meinungen auseinander: Liegt ein Verstoß gegen die Warenverkehrsfreiheit vor, wenn sich Apotheken aus anderen Mitgliedstaaten ebenfalls an die Arzneimittelpreisverordnung halten müssen? Und wenn ja: Ist dieser aus Gründen des Gesundheitsschutzes gerechtfertigt?
Wir wollten von Ihnen wissen, was sie vom Europäischen Gerichtshof erwarten. Welche Argumente werden für seine Entscheidung ausschlaggebend sein?
Die meisten der 149 Umfrageteilnehmer sind überzeugt, dass die EU-Kommission nicht nachvollziehbar argumentiert. Sie sagt unter anderem, dass in- und ausländische Apotheken nicht gleich von dem Verbot betroffen seien. Letztere hätte es schwerer, sich im deutschen Markt durchzusetzen und günstigere Preise seien daher für sie die einzige Chance. Für 39 Prozent der Befragten ist dieses Argument schlicht „an den Haaren herbeigezogen“ und „Unfug“.
Gesundheitsschutz überzeugt
21 Prozent der Umfrageteilnehmer zeigen sich angesichts der zurückliegenden Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs – etwa zum deutschen Fremdbesitzverbot – zuversichtlich. Hier habe er „gezeigt, dass er für die Argumente des Gesundheitsschutzes offen ist“. Diese sollten auch im nun anhängigen Verfahren bei den Luxemburger Richtern ankommen.
Fast ebenso viele (19 Prozent) meinen nach den Erfahrungen mit dem Europäischen Gerichtshof, dass dieser immer wieder für Überraschungen gut ist – in welche Richtung auch immer. Auch hier zeigt sich eine gewisse Zuversicht: Denn den Niedergang der deutschen Apothekenlandschaft hätten seine Entscheidungen bislang nicht zur Folge gehabt.
Zwölf Prozent sehen für den Fall, dass der Europäische Gerichtshof das deutsche Rabattverbot für ausländische Versender kippt, den deutschen Gesetzgeber gefordert: „Dann müssen auch deutsche Apotheken an verschreibungspflichtige Arzneimittel gekoppelte Boni geben dürfen“, sagen sie.
Lediglich neun Prozent glauben, dass es die Argumente der Bundesregierung für das bestehende Verbot schwer haben werden: „Wir haben im Moment eine noch so gute Versorgung mit Apotheken, obwohl nicht zuletzt die ABDA immer wieder vor einem Apothekensterben gewarnt hat“, antworteten sie.
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