DKG zum E-Health-Gesetz

Kliniken am Medikationsplan zwingend beteiligen

Berlin - 03.11.2015, 15:30 Uhr

Auch Krankenhausärzte und -apotheker wollen beim Medikationsplan mitreden. (Foto: WavebreakMediaMicro/ Fotolia)

Auch Krankenhausärzte und -apotheker wollen beim Medikationsplan mitreden. (Foto: WavebreakMediaMicro/ Fotolia)


Nicht nur Apotheken hat Gesundheitsminister Hermann Gröhe beim neuen Medikationsplan eine Nebenrolle zugewiesen. Auch Krankenhäuser sind bislang außen vor. Jetzt fordert die Deutsche Krankenhausgesellschaft die zwingende Einbeziehung der Kliniken.

Bislang sieht das E-Health-Gesetz von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) die Ärzte in der dominierenden Position. Haus-und Fachärzte sollen den zunächst schriftlichen Medikationsplan aufstellen. Apotheker können anschließend den Plan um in der Apotheke gekaufte OTC-Produkte ergänzen. Jetzt beklagt auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), dass das Gesetz „die Krankenhäuser in nicht nachvollziehbarer Weise“ ausschließt.

Im Rahmen der Entlassung des Patienten müssten Krankenhäuser die Möglichkeit erhalten, Medikationspläne auszustellen oder aktualisieren zu können, fordert die DKG. Die Ausstellung oder Aktualisierung eines Medikationsplans bei Entlassung aus dem Krankenhaus sei insbesondere bei Patienten sinnvoll, die vom Krankenhaus ein Entlassrezept erhielten. „

Umso unverständlicher ist daher die im Entwurf enthaltene Vorgabe, lediglich die informationstechnischen Systeme im vertragsärztlichen Bereich auf den Medikationsplan anzupassen“, so die DKG. Um die sektorenübergreifende Anwendung des Medikationsplans zu gewährleisten, sei der Krankenhaussektor „zwingend an der Ausgestaltung des Medikationsplans zu beteiligen“.


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