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Bundestag verabschiedet Hospiz- und Palliativgesetz
Mehr Geborgenheit am Ende des Lebens
Die Versorgung sterbender Menschen soll flächendeckend besser werden – das ist das Ziel des am Donnerstag vom Bundestag beschlossenen Palliativ- und Hospiz-Gesetzes. Damit wird die Palliativversorgung ausdrücklicher Bestandteil der Regelversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag in abschließender Lesung das Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland (HPG) beschlossen. Mit Zustimmung von Union, SPD und den Grünen.
Das Gesetz zielt darauf ab, schwer kranke und alte Menschen an den Orten, an denen sie ihre letzte Lebensphase verbringen, besser und individueller zu betreuen. Insbesondere in strukturschwachen und ländlichen Regionen fehlt es derzeit noch an ausreichenden Angeboten – das soll nun anders werden.
„Schwerkranken Menschen Hilfe im Sterben zu bieten ist ein Gebot der Menschlichkeit“, betonte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU). Dazu gehöre jegliche medizinische, pflegerische, psychologische und seelsorgliche Hilfe, die einen Menschen in der letzten Lebensphase begleitet. „Diese Hilfe muss in ganz Deutschland ausgebaut werden. Deshalb stärken wir die Hospiz- und Palliativversorgung überall dort, wo Menschen ihre letzte Lebensphase verbringen – sei es zu Hause, im Krankenhaus, im Pflegeheim oder im Hospiz“, so Gröhe. Zugleich sollen Information und Beratung verbessert werden, damit Hilfsangebote besser bekannt werden.
„Am Ende eines Lebens geht es in erster Linie darum, den Menschen Ängste zu nehmen, Schmerzen zu lindern, Raum und Zeit für Begegnung, Zuwendung, Nähe, Geborgenheit und Mitmenschlichkeit zu ermöglichen“, sagte Gesundheitsstaatssekretärin Annette Widmann-Mauz (CDU) gegenüber Tagesschau.de.
Mehr Geld, mehr Möglichkeiten
Das Gesetz enthält verschiedene Maßnahmen und Anreize, die den flächendeckenden Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung fördern sollen:
- Stationäre Hospize für Kinder und Erwachsene werden finanziell besser ausgestattet: Der Mindestzuschuss der Krankenkassen für diese Einrichtungen wird erhöht, zudem tragen die Kranken- und Pflegekassen künftig 95 statt 90 Prozent der zuschussfähigen Kosten.
- Bei den ambulanten Hospizdiensten werden künftig neben den Personalkosten auch die Sachkosten bezuschusst, also etwa Fahrtkosten für ehrenamtliche Mitarbeiter.
- Die sogenannte Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV) soll flächendeckend verbreitet werden.
- Die Palliativversorgung soll auch in der Krankenpflege gestärkt werden.
- Der Gemeinsame Bundesausschuss soll die Leistungen der Palliativpflege konkretisieren und damit für die Pflegedienste abrechenbar machen.
- Die Sterbebegleitung soll Bestandteil des Versorgungsauftrages der gesetzlichen Pflegeversicherung werden. Pflegeheime sollen gezielt Kooperationsverträge mit Haus- und Fachärzten abschließen.
Bessere palliativmedizinische Ausbildung für Ärzte
Weiterhin wird die Palliativversorgung ausdrücklicher Bestandteil der Regelversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Krankenkassen werden verpflichtet, die Patienten bei der Auswahl von Angeboten der Palliativ- und Hospizversorgung individuell zu beraten. Ärzte und Krankenkassen sollen zusätzliche Vergütungen vereinbaren, um die Palliativversorgung und auch die Ausbildung der Mediziner auf diesem Gebiet zu verbessern.
In Krankenhäusern sollen Hospizkultur und Palliativversorgung ebenfalls gestärkt werden. Entweder sollen sie eigenständige Palliativstationen einrichten oder hauseigene Palliativ-Teams aufbauen beziehungsweise mit externen Diensten kooperieren.
Und: Um mehr Transparenz über die Entwicklung der Hospiz- und Palliativversorgung herzustellen, erhält der GKV-Spitzenverband den Auftrag, regelmäßig über die verschiedenen Versorgungsinstrumente zu berichten.
Krankenkassen begrüßen Gesetz trotz Mehrkosten
Für die Sozialkassen werden die neuen Regelungen für Mehrausgaben sorgen. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass die jährliche Mehrbelastung der gesetzlichen Krankenversicherung durch das Gesetz im unteren bis mittleren dreistelligen Millionenbereich liegen wird.
Beim GKV-Spitzenverband begrüßt man Gröhes Gesetz dennoch: „Die Weiterentwicklung der Hospiz- und Palliativversorgung ist eine dringende Notwendigkeit“, erklärte Vorstand Gernot Kiefer. „Wir als gesetzliche Krankenkassen wollen den Wunsch unserer Versicherten auf eine würdevolle und gesicherte Begleitung in der letzten Lebensphase umfassend unterstützen. Deshalb ist der Ausbau von palliativen und hospizlichen Angeboten vor allem auf dem Land ebenso nötig wie richtig“.
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