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Der Zeitplan für den Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen hat sich nach hinten verschoben: Diesen Freitag steht die erste Lesung erneut auf der Tagesordnung des Bundestags.
Das Plenum des Bundestages sollte sich schon am 6. November erstmals mit dem Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen befassen. An dem Tag stand auch die Sterbehilfe-Debatte auf der Tagesordnung. Die Korruption hingegen fiel kurzfristig vom Plan. Neuer Termin für die erste Lesung ist nun Freitag, der 13. November 2015.
Bundesgerichtshof zeigte Lücke auf
Der Gesetzentwurf ist eine Folge einer Entscheidung des Bundesgerichthofs aus dem Jahr 2012. Dieser hatte im sogenannten Ratiopharm-Fall festgestellt, dass Vertragsärzte, die von Pharmaunternehmen Geld annehmen und dafür deren Arzneimittel verordnen, nicht unter die bestehenden Korruptions-Strafttatbestände fallen. Denn niedergelassene Ärzte sind weder als Amtsträger noch als Beauftragte der gesetzlichen Krankenkassen anzusehen – das wäre aber Voraussetzung für das Greifen des Tatbestands der Bestechlichkeit.
Mit der Neuregelung sollen neben den niedergelassenen Vertragsärzten auch alle Angehörige von Heilberufen erfasst werden, für deren Ausübung oder Führung der Berufsbezeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung erforderlich ist. Umfasst werden zudem Sachverhalte außerhalb der gesetzlichen Krankenkassen.
Bis zu drei Jahre Haft
Vorgesehen ist, dass die Annahme beziehungsweise das Versprechen von Vorteilen (Bestechlichkeit und Bestechung) mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft werden kann. In schweren Fällen ist eine Freiheitsstrafe von mindestens drei Monaten bis zu maximal fünf Jahren vorgesehen.
Ob die Terminverschiebung auch die weitere Zeitplanung für das Gesetzgebungsverfahren beeinflussen wird, bleibt abzuwarten. Die öffentliche Anhörung sollte am 30. November stattfinden, die abschließende Lesung im Bundestag Mitte Januar nächsten Jahres.
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