BUNDESRECHNUNGSHOF

Zu laxe Kontrolle über Krankenkassen

Berlin - 18.11.2015, 12:25 Uhr

Bundesrechnungshof: Deutliche Kritik am Bundesversicherungsamt. (Foto: dpa)

Bundesrechnungshof: Deutliche Kritik am Bundesversicherungsamt. (Foto: dpa)


Der Bundesrechnungshof prüft jedes Jahr den Umgang von Regierung und Verwaltung mit dem Geld der Bürger. Im Jahresbericht 2015 kritisieren die Kontrolleure Insolvenzverschleppung durch die Krankenkassen und zu laxe Aufsicht. Es geht um 5,6 Millionen Euro.

Im Zentrum der der Kritik des Bundesrechnungshofes steht das Bundesversicherungsamt (BVA) als Aufsichtsbehörde der gesetzlichen Krankenkassen. Die Kontrolleure werfen der Bonner Behörde vor, die Krankenkassen nicht rechtzeitig gestoppt zu haben, als eine Arbeitsgemeinschaft der Kassen in die roten Zahlen und damit in eine existenzbedrohende wirtschaftliche Schieflage geriet.

Der Vorwurf: Die Kassen nahmen Geld aus treuhänderisch verwaltetem Vermögens und steckten es in den laufenden Geschäftsbetrieb. Außerdem forderte das BVA die Arbeitsgemeinschaft nicht auf, einen Insolvenzantrag zu stellen.

Kassen-AG rutscht ins Minus

Im Jahr 2007 richteten Krankenkassen und ihre Verbände eine Arbeitsgemeinschaft als Gesellschaft mit beschränkter Haftung ein. Sie sollte ab dem Jahr 2009 Dienstleistungen für Krankenkassen und ihre Verbände erbringen. Nachdem die Arbeitsgemeinschaft zunächst einen Überschuss erwirtschaftete, verzeichnete sie Ende 2010 einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag von 1,1 Millionen Euro. Ein Jahr später stieg das Minus bereits auf 4,3 Millionen Euro.

Die Arbeitsgemeinschaft schloss Liquiditätslücken mit Treuhandgeldern, die sie für die Gesellschafterkrankenkassen verwahrte. Bis Frühjahr 2011 führte sie so 1,6 Millionen Euro Treuhandgelder dem laufenden Geschäftsbetrieb zu. Mitte August 2011 wies die Arbeitsgemeinschaft die Gesellschafter darauf hin, dass die Arbeitsgemeinschaft insolvenzreif sei. Eine Insolvenz sei nur zu vermeiden, wenn die Gesellschafter weitere Mittel zur Verfügung stellen.

Kein Insolvenzverfahren beantragt

Daraufhin segneten mehr als 50 Krankenkassen Darlehens- und Verzichtserklärungen. Weitere vier Millionen Euro flossen ins laufende Geschäft, ohne das die Querfinanzierung vom BVA genehmigt wurde. Ein Insolvenzverfahren wurde nicht beantragt. Erst im Frühjahr 2012 legte die Arbeitsgemeinschaft ein Sanierungskonzept vor.

Der Bundesrechnungshof beanstandet, dass das BVA  hingenommen hat, dass die Geschäftsführung der Arbeitsgemeinschaft auf 5,6 Millionen Euro treuhänderisch verwaltete Kundengelder zugegriffen hat. Die Kontrolleure fordern, dass das BVA darauf hinwirkt, dass die Arbeitsgemeinschaft die noch offenen Sachverhaltsfragen aufklärt. Auch das Bundesgesundheitsministerium erhält einen Rüffel: Es soll das BVA künftig dazu anhalten, seine Aufsicht ordnungsgemäß auszuüben.


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