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SCHLECHTE CHANCEN AUF MITWIRKUNG
Der große ABDA-Medikationsplan-Frust
Apotheker werden nicht gleichberechtigt am neuen Medikationsplan beteiligt werden. Das glauben führende ABDA-Vertreter. Das BMG blockiere – trotz besserem Wissen in der CDU/CSU-Koalition. Nächste Woche fällt die Entscheidung.
„Wie man hört, läuft es nicht ganz so, wie wir uns das vorgestellt haben“, sagte Thomas Benkert, Präsident der Bayerischen Apothekerkammer, beim gemeinsamen Parlamentarischen Abend mit dem Bayerischen Apothekerverband. „Nutzen Sie unser Fachwissen, binden sie uns ein in die gemeinsame Arbeit mit den Ärzten“, appellierte Benkert an die Gesundheitspolitiker der Koalition, die derzeit letzte Änderungen am E-Health-Gesetz beraten.
Es sei ein „Unding, die Fachleute beim Medikationsplan“ auszunehmen, machte Dr. Hans-Peter Hubmann, Vorsitzender des Bayerischen Apothekerverbandes, seinem Ärger Luft. Apotheker nur als Assistenten für die Ergänzung der OTC-Medikation ohne Honorierung einzuspannen, sei „ein Vertrag zu Lasten Dritter, ein No-go“, so Hubmann. Wie sollten die Apotheker damit umgehen, „einfach die OTC-Rechnung an den Medikationsplan tackern“, fragte Hubmann.
BMG regiert durch
In Gesprächen am Rande des Parlamentarischen Abends wurde von mehreren ABDA-Vertretern zwar die Einschätzung bestätigt, dass die Gesundheitspolitiker der CDU/CSU-Bundestagsfraktion tendenziell die Einbeziehung der Apotheker befürworten, aber das Bundesgesundheitsministerium blockiere. „Das BMG regiert durch“, hieß es. Daher stünden die Chancen schlecht. Derzeit werden die letzten Änderungsanträge zum E-Health-Gesetz in den Koalitionsfraktionen diskutiert und erarbeitet. Diese sollen kommenden Mittwoch vom Gesundheitsausschuss beschlossen werden, damit das Gesetz Ende nächster Woche vom Bundestag verabschiedet werden kann.
Enttäuschung über die starre Haltung der Politik gegenüber den Forderungen der Apotheker ließen Benkert und Hubmann auch bei Thema Prävention und Honorar durchblicken. Beim Thema Prävention brächten sich die Apotheker bei der Diabetesberatung, bei der Ernährungsberatung und beim Impfen schon seit langer Zeit ein. Man habe daher kein Verständnis, dass die Bundesregierung im neuen Präventionsgesetz die Apotheker als Anbieter von Leistungen mit Honoraranspruch erneut ausklammere, so Benkert.
Hubmann verwies in seinem Grußwort auf die aus Apothekersicht unbefriedigende Honorarlage: Rezeptur und BtM-Abgabe und Dokumentation seien „unterfinanziert“. Die Rezeptur sei ein „echtes Zuschussgeschäft“, so Hubmann. Seit 1978 sei die Gebühr von 26 Cent nicht angepasst worden.
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