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MINI-KOMPROMISS ZUM MEDIKATIONSPLAN
Apotheker bekommen Fuß in die Tür
Im Ringen um die Beteiligung am Medikationsplan können die Apotheker einen kleinen Erfolg verbuchen. Auf Wunsch des Patienten können sie sich an der Aktualisierung des von einem Arzt erstellten Plans beteiligen. Die Honorarfrage ist aber noch nicht entschieden.
Donnerstagabend gab es in Sachen Medikationsplan eine entscheidende Sitzung - Gesundheitspolitiker der Koalitionsfraktionen und Vertreter des Bundesgesundheitsministerium kamen zusammen. Bei dem Treffen wurde ein Mini-Kompromiss gefunden. Die Ärzte behalten wie geplant die Hoheit über die Erstellung des Medikationsplans. Die Apotheker können auf ausdrücklichen Wunsch der Patienten die OTC-Medikation ergänzen und den Medikationsplan aktualisieren.
Zur abschließenden Beratung lagen zwei Varianten des Änderungsantrags Medikationsplan zum E-Health-Gesetz vor. Beide enthielten die Assistentenrolle der Apotheker. In einer Variante sollten die Apotheker dafür an der für die Ärzte vorgesehenen Honorierung beteiligt werden. Die zweite Variante schließt die Apotheker von einer Honorarbeteiligung aus. Wie aus Kreisen der Unionsfraktion zu erfahren war, ist über die Honorarfrage gestern Abend noch keine endgültige Entscheidung gefallen. Darüber sollen in den nächsten Tagen weitere Gespräche geführt werden.
Honorarfrage noch offen
Im Vorfeld hatte es darum ein heftiges Tauziehen gegeben. Vor allem die Hausärzte betrachten die Einbeziehung der Apotheker als „Kriegserklärung“. Dem Vernehmen nach hatte die CSU den Hausärzten zugesichert, dass es an der Grenzlinie zwischen Ärzten und Apothekern keine Veränderung geben werde. Die gesetzlichen Krankenkassen hatten vehement gegen eine Honorierung der Apotheker für die Assistentenrolle der Apotheker mit dem Argument protestiert. Es könne nicht sein, dass die GKV ständig von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) verteilte Wohltaten bezahlen. Gesundheitspolitiker der Union hatte mehrfach in Stellungnahmen zum Ausdruck gebracht, dass diese Leistung mit dem Apothekenhonorar bereits abgegolten sei.
Der Kompromiss wird am kommenden Mittwoch vom Gesundheitsausschuss des Bundestages als Änderungsantrag zum E-Health-Gesetz beschlossen. Voraussichtlich am Donnerstag soll das E-Health-Gesetz vom Bundestag verabschiedet werden.
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