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Am 9. Dezember will sich die ABDA in einen eingetragenen Verein umwandeln. Bei einigen Mitgliedsorganisationen bestehen nach Informationen von DAZ.online jedoch ernste Bedenken. Offene Fragen sollen daher am Vorabend auf einer Sondersitzung des Gesamtvorstandes besprochen werden.
Anfang November hatte die ABDA überraschend angekündigt, sich in einen eingetragenen Verein umzuwandeln. Nur so kann die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände als Eigentümer des neuen Apothekerhauses ins Grundbuch eingetragen werden. Außerdem können so 2,1 Millionen Euro Steuern gespart werden. Eine steuerliche Prüfung kam zu dem Ergebnis, dass sonst bei einer Treuhandkonstruktion über die VGDA - Verwaltungsgesellschaft Deutscher Apotheker mbH – die Grunderwerbsteuer sowohl dort als auch bei der ABDA anfallen würde, somit also doppelt.
Nach DAZ.online-Informationen gibt es Bedenken gegen die Vereinsgründung nicht nur bei der Apothekerkammer und beim Landesapothekerverband Niedersachsen, sondern auch in Brandenburg. Als Reaktion darauf hat die ABDA daher noch vor der Mitgliederversammlung am 9. Dezember eine Sondersitzung des Gesamtvorstandes angekündigt. Fragen gibt es auch hinsichtlich der steuerlichen Konsequenzen für die Kammern als Vereinsmitglieder des neuen ABDA e.V.. Wegen der wirtschaftlichen Aktivitäten der ABDA könnten dadurch bei den Kammern Besteuerungstatbestände entstehen, so die Sorge.
Brief an ABDA-Präsident Friedemann Schmidt
Nach einer gemeinsamen Sitzung von Kammer und Verband Niedersachsen haben beide Mitgliedsorganisationen in einem Schreiben an ABDA-Präsident Friedemann Schmidt ihre Bedenken mitgeteilt. „Uns irritiert die nunmehr aufgetretene Problematik und vor allem die Verfahrensweise in der Information der Mitgliedsorganisationen in Kombination mit dem aufgebauten Zeitdruck, eine so grundlegende Frage der Organisationsstruktur der ABDA zu entscheiden“, heißt es dort einleitend.
Nicht nachvollziehen können Kammerpräsidentin Magdalene Linz und Verbandsvorsitzender Berend Groeneveld, warum über die Absicht der Vereinsgründung noch nicht auf der Sitzung des ABDA-Gesamtvorstands am 28. Oktober 2015 informiert wurde. Zu diesem Zeitpunkt müsse es im Haus der ABDA bereits einen Anstoß zu der steuerrechtlichen Prüfung gegeben haben. „Das wäre schon eine Information an die Vorsitzenden der Kammern und Verbände wert gewesen“, geben Linz und Groeneveld ihren Unmut zu Protokoll. Durch das Versäumnis, ein Problembewusstsein zu schaffen, sei bedauerlicherweise „wertvolle Zeit für eine sachorientierte Diskussion von Alternativen verloren gegangen“.
Unzufrieden sind Kammer und Landesverband auch mit dem Inhalt der von der ABDA gelieferten Informationen. Sie wollen weitere Fragen zum Eigentumsverhältnis des Apothekerhauses in der Jägerstraße und zur steuerrechtliche Problematik beim treuhänderischen Erwerb der Immobilie beantwortet wissen. Nach DAZ.online-Informationen hält die ADBA das dazu angefertigte Steuergutachten unter Verschluss. „Es wäre hilfreich, den Mitgliedsorganisationen eine Zusammenfassung der eingeholten Gutachten zur Verfügung zu stellen“, fordern Linz und Groeneveld.
Zeitdruck belastet ausgewogene Meinungsbildung
Fraglich sei auch, ob die beabsichtigte Umwandlung der ABDA die einzige Alternative sei oder ob die Immobilie unmittelbar durch die VGDA erworben und diese im Grundbuch eingetragen werden sollte. Aus Sicht von Kammer und Verband Niedersachsen müssen diese Fragen zufriedenstellend geklärt werden, „bevor überhaupt in eine Diskussion über die vorgeschlagenen Satzungsänderungen eingestiegen werden kann. „Vor diesem Hintergrund haben wir erhebliche Zweifel, die Angelegenheit in der kommenden ABDA-Mitgliederversammlung abschließend klären zu können“, heißt es im Schreiben. Der von der ABDA aufgebaute Zeitdruck belaste eine ausgewogene Meinungsbildung und eigne sich, Vorbehalte bei den Mitgliedsorganisationen zu provozieren.
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