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Anti-Korruptionsgesetz
Phagro vermisst eindeutige Verbotsnorm
Der Großhandelsverband Phagro begrüßt das Ziel, das die Bundesregierung mit ihrem Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen verfolgt. Kritisch sieht er jedoch, wie dieses umgesetzt werden soll.
Am 2. Dezember findet vor dem Rechtsausschuss des Bundestages die Anhörung zum geplanten Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen statt. Bei den Arzneimittelherstellern, aber auch bei anderen Leistungserbringern sorgt das Gesetz für Unsicherheit. Zwar ist allen klar, dass die grundsätzliche Stoßrichtung stimmt: Korruption im Gesundheitswesen will niemand – Patienten müssen vertrauen können, dass Heilberufler unbeeinflusst entscheiden. Doch die Art und Weise, wie der Gesetzgeber die bestehende Strafbarkeitslücke schließen will, ist vielen zu unpräzise – auch dem Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels Phagro.
Das mit den geplanten neuen Straftatbeständen verfolgte Ziel, das Vertrauen der Patienten in eine unabhängige heilberufliche Entscheidung zu schützen, begrüßt der Phagro in einer Pressemitteilung ausdrücklich. Er weist aber darauf hin, dass auch der lautere Wettbewerb der Marktbeteiligten im Gesundheitswesen sowie der Leistungserbringer in der Arzneimittelversorgung umfasst sein solle. Und dieses Ziel erfülle der vorgelegte Gesetzentwurf in mehrfacher Hinsicht nicht.
Zu viel Interpretationsspielraum
Zum einen enthalte der Entwurf keine klare und unmissverständliche Verbotsregelung. Vielmehr lassen die Tatbestände Spielraum für Interpretationen anderer Gesetze und Verordnungen, deren Inhalt und Grenzen ihrerseits umstritten sind. Bleibt es beim bisherigen Wortlaut, hat dies aus Phagro-Sicht zur Folge, dass sich in Fragen, über die sich Gerichte und Literatur seit Jahren uneinig sind, jeder Marktbeteiligte selbst an der Auslegung versuchen muss. „Dies wäre ein klarer Verstoß gegen den Grundsatz der Rechtsklarheit“, so der Verband. Es müsse für alle Akteure offensichtlich sein, ab wann eine Handlung strafbar ist und ab wann gegebenenfalls Gefängnis droht.
Auch den Bezug auf die Berufsordnungen der Apotheker und Ärzte findet der Phagro falsch und nicht im Sinne des lauteren Wettbewerbs. Denn diese sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und überdies von den betreffenden Berufsgruppen selbst erlassen.
Klare Grenze zwischen erwünschter und ungewollter Zusammenarbeit nötig
„Wir brauchen klare und eindeutige Regeln darüber, wo der Gesetzgeber die Grenze zwischen gewollter und ungewollter Zusammenarbeit zieht. Daran halten wir uns dann auch gerne. Aber wir können uns nicht mit einem generellen Misstrauensvotum abfinden, das jegliche Zusammenarbeit zwischen Kunden und Lieferanten unter einen Generalverdacht stellt", so der Phagro-Vorsitzende Thomas Trümper.
Am Mittwoch im Rechtsausschuss wird der Phagro seine Kritik nicht anbringen können. Die Zahl der geladenen Sachverständigen ist überschaubar. Ein Vertreter des Verbands forschender Pharma-Unternehmen (vfa) kommt, zudem der Leiter der Stelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen beim GKV-Spitzenverbandes. Auch Ärzte-Präsident Frank Ulrich Montgomery ist geladen, ebenso eine Ärztin. Im Übrigen sind Juristen als Sachverständige vorgesehen – darunter der Freiburger Rechtsanwalt Morton Douglas.
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