E-Health-Gesetz

Video-Sprechstunde ersetzt Arztbesuch

Berlin - 02.12.2015, 13:24 Uhr

Deutlich erweitert: Mit dem E-Health-Gesetz werden zukünftig auch Online- Videosprechstunden in Echtzeit als telemedizinische Leistung möglich. (Foto: Andrey Popov - Fotolia)

Deutlich erweitert: Mit dem E-Health-Gesetz werden zukünftig auch Online- Videosprechstunden in Echtzeit als telemedizinische Leistung möglich. (Foto: Andrey Popov - Fotolia)


Demnächst können Patienten ihren Arzt per Video-Sprechstunde konsultieren. Die Regierungskoalition erweitert damit die Nutzung elektronischer Kommunikation - bislang war der Video-Kontakt nur zur Besprechung von Röntgenaufnahmen vorgesehen.

In den jetzt vorliegenden Änderungsanträgen zum E-Health-Gesetz erweitern die Gesundheitspolitiker der Regierungskoalition den Anwendungsbereich von Video-Konsultationen um eine wesentliche praktische Anwendung. Der Gesundheitsausschuss wird heute Vormittag über die Änderungsanträge abstimmen. Am Donnerstag folgt die Schlussabstimmung im Bundestag.

Mit der Änderung wird zu der bereits im Gesetzentwurf enthaltenen Regelung zu konsiliarischen Befundbeurteilungen von Röntgenaufnahmen zusätzlich vorgegeben, dass zukünftig auch Online- Videosprechstunden in Echtzeit als telemedizinische Leistung in die vertragsärztliche Versorgung eingeführt werden. Dies soll wiederholte persönliche Vorstellung in der Arztpraxis vor Ort bei bestehende Therapien, deren Weiterführung oder bei Verlaufskontrollen ersetzen können.

Arzt lädt zur Video-Sprechstunde ein

„Untersuchungen, die die direkte Anwesenheit der Patientin bzw. des Patienten vor Ort erfordern, wie z.B. körperliche Untersuchungen, finden nach wie vor beim Arzt in der Praxis statt“, heißt es im Änderungsantrag zum E-Health-Gesetz. Video-Konsultationen sind nur für Patienten erlaubt, die der behandelnde Arzt kennt. Diese Patienten sollen auf Einladung des Arztes an der Videosprechstunde teilnehmen können. Die Patienten entscheiden, ob sie von diesem Angebot Gebrauch macht. Sie können das Video-Angebot ablehnen und in die Praxis des Arztes gehen.

Es sollen „zweckmäßige Krankheitsbilder und Fachgruppen“ definiert werden, die für Video-Sprechstunden geeignet sind. Eine psychotherapeutische Telebehandlung ist allerdings ausgeschlossen. Der Versicherte hat – wie auch beim Telefon – die Kosten der notwendigen Komponenten wie Videokamera, Computer und Internetkosten selbst zu tragen. Der Arzt erhält ein noch zu vereinbarendes Honorar.


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