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Mit seiner Kritik an der Verarbeitung von Rezeptdaten durch Apothekenrechenzentren sorgte Thilo Weichert für Schlagzeilen. Seinen erzwungenen Rückzug in den Ruhestand vollzog der Datenschutzbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein im September geräuschlos. Dafür bezog er in seinem letzten Tätigkeitsbericht gewohnt klar Stellung zum Umgang mit Rezeptdaten.
Weil sich im Landtag Schleswig-Holstein im Frühjahr keine Mehrheit für eine weitere Amtszeit von Thilo Weichert fand, rückte seine bisherige Stellvertreterin Marit Hansen auf. Seit 1995 arbeitete sie als Referentin beim Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) in verschiedenen Referaten zunächst im Technik-, dann im interdisziplinären Forschungsbereich. 2008 wurde Hansen zur Stellvertretenden Landesbeauftragten für Datenschutz Schleswig-Holstein berufen. Mit dem Wechsel an der Spitze des Landesdatenschutzes dürfte sich die Haltung des ULD daher nicht verändern.
In seinem letzten Tätigkeitsbericht für den Zeitraum 2013/14 befasst sich Weichert noch einmal mit dem Schutz von Rezeptdaten und seinem gerichtlich ausgetragenen Streit mit dem Apothekenrechenzentrum VSA. Auffallend an der Darstellung ist, dass im gesamten Abschnitt der Name VSA nicht erwähnt wird. Stattdessen heißt es dort, das „benannte Apothekenrechenzentrum in Süddeutschland“, das ein Drittel aller deutschen Apotheken als Kunden habe, „ließ daraufhin nichts unversucht, gegen die Äußerungen rechtlich vorzugehen, zunächst per Unterlassungsverpflichtungserklärung, dann per Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.“ Weichert hatte sich mehrfach kritisch zur Datenverarbeitung öffentlich geäußert. VSA hatte auf Unterlassung geklagt.
Tätigkeitsbericht bekräftigt Kritik an Rechenzentren
Mit der Klage gegen ihn sei es dem Apothekenrechenzentrum offenbar nur darum gegangen, „die öffentlich geäußerte Kritik einer Datenschutzaufsichtsbehörde, hier des ULD, zu unterbinden“. Denn soweit erkennbar, „haben weder das süddeutsche noch weitere Apothekenrechenzentren ihre Übermittlungspraxis von nicht hinreichend anonymisierten Rezeptdaten beendet“, bekräftigt Weichert seine Position.
Dieser sich „täglich fortsetzende zigmillionenfache Datenschutzverstoß“ schädigte – nach Ansicht des ULD – nicht nur das Vertraulichkeitsversprechen der Apotheken, sondern auch die Marktsituation des NARZ als datenschutzkonform handelndes Rechenzentrum. Dass das ULD mit seiner Kritik auch in der Sache richtig liege, möge man daraus ablesen, „dass das betroffene in Süddeutschland gelegene Abrechnungszentrum die eigentliche gerichtliche Klärung bis heute vermieden hat“, so der Bericht.
Einen Schlussstrich unter den Rezeptdaten-Fall hat hingegen der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz, Thomas Kranig, gezogen. Er verhängte ausweislich seines aktuellen Tätigkeitsberichts wegen „unzulässiger Datenverarbeitungen im Zusammenhang mit der Tätigkeit von Apothekenrechenzentren“ drei Bußgeldbescheide. Auf DAZ.online-Nachfrage wollte sich Kranig nicht zu Details der Bußgelder äußern. Insgesamt verhängte Kranig laut Tätigkeitsbericht in den Jahren 2013/14 Bußgelder in Höhe von 200.000 Euro. Dem Vernehmen nach entfällt davon der Löwenanteil auf die in Bayern tätigen Rechenzentren. Allerdings beziehen sich die Bußgelder auf ältere Vorgänge aus dem Jahr 2008.
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