Mitgliederversammlung 

Vereinsgründung: ABDA goes e.V.

Berlin - 08.12.2015, 12:20 Uhr

Die ABDA zieht um - und wandelt sich dazu um e.V.. (Foto: Sket)

Die ABDA zieht um - und wandelt sich dazu um e.V.. (Foto: Sket)


Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände will sich in einen eingetragenen Verein – e.V. – umwandeln. Darüber soll am Mittwoch die ABDA-Mitgliederversammlung entscheiden. Bei einigen Kammern und Verbänden gibt es Sorgen und Bedenken. Am Abend sollen die Abweichler auf Kurs getrimmt werden.

Mit zusätzlichen Erläuterungen an die Mitgliedverbände hat die ABDA im Vorfeld der heutigen Sondersitzung des ABDA-Gesamtvorstandes und der morgigen Mitgliederversammlung versucht, Antworten zu liefern. Noch sind nicht alle Zweifel zerstreut. Vor allem das Prozedere der Vereinsgründung sorgt für Verstimmung: Auf der Sitzung des ABDA-Gesamtvorstandes am 28. Oktober wurde darüber noch kein Wort verloren und dann die plötzliche Eile. Das wirft Fragen auf.

Trotzdem wird sich mit großer Wahrscheinlichkeit am Ende eine Mehrheit für die e.V.-Gründung finden. Für eine Ablehnung wäre ein Drittel der Stimmen der Mitgliederversammlung erforderlich. Soviel Gewicht bringen die Kritiker wohl nicht auf die Waage.

Schmidt bleibt ABDA-Präsident

Die ABDA geht bislang davon aus, dass die Umwandlung in einen eingetragenen Verein ohne Neuwahlen organisiert werden kann. Die bisherigen Gremien sollen in den eingetragenen Verein übernommen werden. Friedemann Schmidt bleibt automatisch als neuer Vereinsvorsitzender ABDA-Präsident. Mitgliedsorganisationen, die der Umwandlung nicht zustimmen, wären trotzdem Mitglied des neuen ABDA e.V.. Es ändert sich die Rechtsform, nicht die Satzung in ihren wesentlichen Bestandteilen, so die Linie der ABDA. Allerdings empfehlen von DAZ.online befragte Vereinsexperten trotzdem eine Neuwahl der Gremien: Nach Abschluss einer so weitreichenden Umwandlung wäre es der „sauberere Weg“, sich dem Votum der Mitglieder zu stellen.

Der Unterschied zwischen eingetragenen Vereinen und nicht eingetragenen Vereinen ist nicht besonders groß. In beiden Rechtsformen können die Vereinszwecke dieselben Ziele verfolgen. „Auch die Rechtsfähigkeit, also die Fähigkeit, selbst Träger von Rechten und Pflichten zu sein, die an sich nur den ‚e.V.‘ auszeichnet, trennt die Vereinstypen nicht (mehr) wesentlich, da der nicht eingetragene Verein inzwischen in weiten Teilen mit dem „e.V.“ gleichbehandelt wird“, heißt es in einer von Dr. Beate Merk, Bayerische Staatsministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, und von  Dr. Thomas Baumann, Notar in Würzburg, herausgegebenen Erläuterung des Vereinsrechts. 

Unterschied: Haftung durch den e.V.  

Danach gibt es allerdings einen wesentlichen Unterschied bei der Haftung des Vorstandes: „Während beim e.V. grundsätzlich nur der Verein als solcher haftet, trifft die Haftung beim nicht eingetragenen Verein den Vorstand persönlich, soweit mit dem Geschäftspartner im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde“, so die Erläuterung weiter. Und bei einem Grundstückserwerb durch die „alte“ ABDA, also einem nicht eingetragenen Verein, wäre neben dem Vereinsnamen jedoch jedes einzelne Mitglied im Grundbuch einzutragen gewesen. Damit wären formal die 34 Mitgliedsorganisationen Eigentümer geworden und nicht die ABDA. Solche Konstellationen können rasch für Ärger sorgen.

Wie bereits berichtet, fiele bei einer Treuhänderlösung wie beim alten Apothekerhaus in der Jägerstraße doppelte Grunderwerbsteuer an – circa 2,1 Millionen Euro. Das Geld will sich die ABDA sparen.

Findet die e.V.-Gründung eine Mehrheit, muss die ABDA beim zuständigen Gericht die Eintragung beantragen. Das rechtliche Gebilde in der Zeit bis zur Eintragung des Vereins in das Vereinsregister nennt der Jurist „Vorverein“. Damit kann die neue ABDA bereits durch seine Organe handeln, also grundsätzlich Geschäfte wie den Kauf des Grundstücks für den Neubau des Apothekerhauses abschließen. Alle Rechte und Pflichten des „Vorvereins“ gehen mit Eintragung auf den eingetragenen Verein über. 


Diesen Artikel teilen:


1 Kommentar

e.V......

von Heiko Barz am 08.12.2015 um 11:51 Uhr

Bloß keine Neuwahlen!
Da könnte ja der Präsidiumsstuhl wackeln.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.