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Die Argumente der ABDA haben offenbar die Kritiker der e.V.-Gründung überzeugt. Alle Mitgliedsorganisationen haben der Umwandlung der ABDA in einen eingetragenen Verein zugestimmt. Es gab keine Gegenstimmen oder Enthaltungen.
Die Mitgliederversammlung der ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände - hat sich am Mittwoch in Berlin dafür ausgesprochen, die Organisation von einem nicht eingetragenen Verein in einen eingetragenen Verein umzuwandeln. Der Beschluss wurde von allen Delegierten aller Mitgliedsorganisationen mitgetragen. Die Umwandlung in einen eingetragenen Verein habe zum Ziel, die ABDA „grundbuchfähig“ zu machen und den Erwerb des Eigentums an der Immobilie für die neue Geschäftsstelle in der Heidestraße vorzubereiten, teilte die ABDA unmittelbar nach der Abstimmung mit.
Die Luft aus der zuvor kritischen Diskussion hatte die ABDA-Führung bereits am Vorabend genommen. Nach Darstellung von Sitzungsteilnehmern verlief die anberaumte Sondersitzung des ABDA-Gesamtvorstandes in ausgesprochen konstruktiver Atmosphäre. Die ABDA habe Mängel in der Kommunikation der Umwandlung in einen e.V. eingeräumt. Kritische Fragen zum Ablauf der Umwandlung, zu rechtlichen und steuerlichen Aspekten konnten offensichtlich zur Zufriedenheit beantwortet werden. In Schreiben hatten Kammer und Verband Niedersachsen sowie die Kammer Brandenburg ihre Bedenken und ihren Protest gegen das Verfahren zum Ausdruck gebracht. Hamburgs Kammerpräsident Kai-Peter Siemsen hatte sogar sein Nein zur Umwandlung angekündigt.
ABDA-Präsident zufrieden
Entsprechend zufrieden kommentierte nun ABDA-Präsident Friedemann Schmidt das einhellige Abstimmungsergebnis: „Ich freue mich über das einstimmige Votum. Die Umwandlung ist zwar ein rein formaler Akt, aber als solcher wichtig, um finanzielle Nachteile von der Organisation abzuwenden. Die Diskussion im Vorfeld der Entscheidung war aufgeladen durch Bedenken über mögliche politische und rechtliche Folgen der Entscheidung. Diese Bedenken konnten aber in der Debatte alle entkräftet werden."
Die ABDA werde nun umgehend die Eintragung ins Vereinsregister in Berlin auf Basis der heute beschlossenen, marginal angepassten Satzung beantragen. Der Bescheid erfolgt dann in einigen Wochen. Die Eintragung ins Vereinsregister ermöglicht der ABDA nun, als Eigentümer der Immobilie für die neue Geschäftsstelle in der Berliner Heidestraße im Grundbuch eingetragen zu werden.
2 Kommentare
Unterstützung gewünscht?
von Gunnar Müller, Detmold am 10.12.2015 um 11:25 Uhr
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Kann man die ABDA...
von Hans Niedermeier am 09.12.2015 um 16:58 Uhr
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