Ibuprofen

Australisches Gericht untersagt irreführende Bezeichnungen

Stuttgart - 14.12.2015, 14:52 Uhr

Rückenschmerzen, Regelschmerzen, Migräne... : bei genauerem Hinsehen steckte doch immer Ibuprofen-Lysinat in exakt der derselben Dosierung.

Rückenschmerzen, Regelschmerzen, Migräne... : bei genauerem Hinsehen steckte doch immer Ibuprofen-Lysinat in exakt der derselben Dosierung.


Reckitt Benckiser darf in Australien wirkstoffgleiche Nurofen-Präparate nicht  mehr für verschiedene Indikationen bewerben. Das erwecke beim Kunden den Eindruck, dass die Präparate unterschiedlich wirkten, obwohl es sich nur um denselben Wirkstoff in anderer Verpackung handelt. Die Methode nutzen auch andere Konzerne.

Reckit-Benckiser bietet in Australien mehrere Varianten seines Schmerzmittels Nurofen® an: gegen Rückenschmerzen, gegen Regelschmerzen, gegen Migräne und gegen Spannungskopfschmerz. Bei genauerem Hinsehen verbirgt sicher aber hinter allen dasselbe Präparat. Ein Analgetikum mit dem Wirkstoff Ibuprofen-Lysinat in exakt der derselben Dosierung.

Einziger Unterschied: die vermarktete Indikation. Dieser Praxis hat ein australisches Gericht  jetzt einen Riegel vorgeschoben. Keines der vier Präparate sei bei den beworbenen Beschwerden besser oder schlechter wirksame als die anderen drei, so die Begründung des Richters. Der Hersteller hat nun drei Monate Zeit seine Präparate zurückzurufen. Reckit Benckiser wurde zudem verpflichtet, die irreführenden Aussagen mittel Zeitungs- und Online-Meldungen richtigzustellen und  ein Programm aufzusetzen, um den Verbraucherschutz in Zukunft zu gewährleisten. 

Konzern wird dem Gericht folgen

Gestartet wurde das Verfahren auf Initiative der australischen Verbraucherschutz- und Wettbewerbsbehörde ACCC (Australian Competition and Consumer Commission), da Kunden dazu verleitet werden könnten, ein bestimmtes Produkt zu kaufen, in dem Glauben es sei für ihre Beschwerden besser geeignet als ein anderes. Zudem seien die „Spezial“-Ibulysin-Präparate mehr als doppelt so teuer wie vergleichbare Produkte der Wettbewerber oder Reckit-Benckisers Standard Ibuprofen, das allerdings nur die schlechter lösliche freie Säure enthält. Werbung und Verbraucherschutz im Gesundheitssektor sehe man, so die Behörde, als eine der Hauptaufgaben an. Darstellungen und Aussagen der Pharmaindustrie, die für den Verbraucher schwer zu überprüfen sind, habe man daher besonders im Auge. 

Reckit- Benckiser hat angekündigt, den Auflagen des Gerichts zu folgen. Laut der online-Ausgabe der „Irish Times“ begründet die Firma das Marketing folgendermaßen: Man habe mit den „spezifischen“ Schmerzmitteln den Kunden lediglich helfen wollen, sich besser orientieren zu können – und das insbesondere dort, wo keine Beratung erfolgt, beispielsweise im Supermarkt. Kunden in die Irre zu führen, sei nicht das Ziel gewesen.

Johnson & Johnson mit ähnlichem Marketing

In  Deutschland ist Ibuprofen nur in der Apotheke und somit nicht ohne Beratung zu haben. Dennoch betreibt Reckit-Benckiser Konkurrent Johnson & Johnson hier ein ähnliches Marketing. Ibulsysin ist beispielsweise unter dem Handelsnamen Dolormin® Extra gegen Kopfschmerzen und allgemeine Schmerzen und  als Dolormin® Migräne gegen Migräne erhältlich. Beide Präparate enthalten jeweils 400 mg Ibuprofen als Lysinsalz. Um die Verwirrung beim Kunden komplett zu machen, empfiehlt Johnsson & Johsson dann gegen Zahnschmerzen und Entzündungen Tispol®. Als Wirkstoff enthält es ebenfalls 400 mg Ibuprofen als Lysinsalz. 


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