OTC-Preise in Frankreich

Da lässt sich einiges sparen

Remagen - 15.12.2015, 08:15 Uhr

Auch in französischen Apotheken gibt Preiswettbewerb im OTC-Bereich. (Foto: Benjamin Sibuet/Fotolia)

Auch in französischen Apotheken gibt Preiswettbewerb im OTC-Bereich. (Foto: Benjamin Sibuet/Fotolia)


In Frankreich schwanken die Preise bei nicht-rezeptpflichtigen Medikamenten offenbar sehr stark. Dies hat französische Dachverband „Familles rurales“ („Familien auf dem Land“), der auch Verbraucherschutzinteressen vertritt, anhand einer Stichprobe heraus gefunden.

Seit einem Erlass aus dem Jahr 2008 dürfen in Frankreich bestimmte OTC-Präparate über die Freiwahl in der Apotheke angeboten werden – derzeit sind dies rund 600 Medikamente. Außerdem ist der Verkauf von nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten seit dem 2. Januar 2013 über das Internet unter bestimmten Bedingungen gestattet. Die Preise in diesen beiden Arzneimittel-Gruppen hat sich der französische Verband „Familles rurales“ genauer angeschaut und verglichen.

Magen-, Schmerz-und Hustenmittel

„Familles rurales“ führt das Monitoring seit 2010 jedes Jahr durch. Die neueste Untersuchung fand im September/Oktober 2015 in 41 Präsenz- und 53 online-Apotheken in 42 Verwaltungsbezirken (Departements) statt. Eingeschlossen wurden dieses Mal 14 Produkte, darunter zehn Arzneimittel: Activir Crème (2 g), das homöopathische Arnikagel Arnigel (45 g), Biafinéact Wundcreme (139,5 g), das Hustensirup Clarix Toux Sèche für Kinder (150 ml), das Augenmittel Dacryum Lösung mit 30 Einzeldosen,  Hextril Mundspüllösung (200 ml), das  Expektorans Humex (20 Taletten), Imodiumcaps gegen akuten Durchfall (12 Kapseln), die Magenmittel Maalox (40 Tabletten) und Rennie (36 Tabletten), das Schmerzmittel Nurofen (20 Tabletten) sowie Strepsils Lutschtabletten gegen Mundschleimhautentzündungen (24 Lutschtabletten.)

Steigende Preise

Die wichtigsten Ergebnisse: Seit 2010 sind die Preise im Schnitt um vier Prozent gestiegen. Es gibt aber auch einige Präparate, wie Nurofen (im Schnitt 3,28 Euro in 2015) Biafinéact (aktuell 6,19 Euro), und Clarix (aktuell 4,97 Euro), die in den letzten fünf Jahren Preissteigerungen von zehn Prozent und mehr erlebt haben (+12,5, +11,4 bzw. +9,8 Prozent). Seit dem letzten Jahr haben Activir (aktuell 5,18 Euro, +7 Prozent) und Dacryum (aktuell 5,54 Euro, +5,9 Prozent) am deutlichsten zugelegt.

Zwei- bis drei Mal so teuer

Die Unterschiede von einer Apotheke zur anderen sind markant. Ein Medikament kann im Durchschnitt je nach Apotheke zwei Mal oder sogar drei Mal so teurer sein, wenn das Präparat extra bestellt werden muss. So kann Activir zwischen 1,95 Euro und 9,80 Euro kosten, Hextril zwischen 1,95 und 12,00 Euro. Drei bis vier Euro an Ersparnis sind bei den meisten begutachteten Präparaten locker drin. Insgesamt sind die Präparate billiger, wenn sie von Apotheken angeboten werden, die einer Kooperation angehören und wenn sie sich in der Freiwahl befinden. Auch über den Versandhandel sind sie meist günstiger zu haben als in den Präsenz-Apotheken. Das muss aber nicht per se so sein, denn bei den Online-Apotheken kommen die Versandkosten hinzu, und außerdem differieren die Preise je nach Anbieter sehr stark.

Nicht immer in der Freiwahl

Die Arzneimittel, die von der Erhebung erfasst wurden, befanden sich entweder in der Offizin in der Freiwahl, hinter dem Handverkaufstisch in der Sichtwahl oder sie waren nicht sichtbar. Nur in etwa einem Viertel der Apotheken können die Kunden sich Humex, Imodium, Maalox, Nurofen oder Rennie direkt selbst aus dem Regal nehmen, während Dacryum, Clarix, Biafinéact und Activir sich zu etwa einem Drittel bis zur Hälfte in der Sichtwahl befinden oder auch nicht sichtbar vorrätig gehalten werden.

Mängel beim Versandhandel

Auch die Anwendung der Empfehlungen zur guten Praxis für den Versandhandel mit Arzneimitteln nahm „Familles rurales“ unter die Lupe. Dabei stellten die Prüfer fest, dass diese vielfach nicht eingehalten werden. Nicht immer müssen die Käufer einen Fragebogen ausfüllen, bevor sie einen Auftrag bestätigen konnten. Außerdem ist nicht auf allen Webseiten sichergestellt, dass die Verbraucher den Beipackzettel zu einem Arzneimittel zur Verfügung gestellt bekommen und diesen auch tatsächlich zur Kenntnis genommen haben, bevor sie einen Kauf tätigen. Überdies werden die Regeln zum E-Commerce nicht immer eingehalten. Deshalb befürchten die Verbraucherschützer, dass sensible personenbezogene Daten im Zusammenhang mit Gesundheit missbräuchlich verwendet werden könnten.

Auf fast einem Drittel der Webseiten fehlt das vorgeschriebene EU-Logo. Und auf einigen erscheinen zusätzliche Logos, bei denen fraglich ist, welche Gewähr sie den Verbrauchern zusätzlich bieten sollen.


Dr. Helga Blasius (hb), Apothekerin
redaktion@daz.online


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