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Änderung der Bundesapothekerordnung
Regierung hält Tür offen
Die Bundesregierung lehnt es ab, im Rahmen der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Anerkennung von Berufsqualifikationen, den bislang vorgesehenen Katalog zum apothekerlichen Berufsbild zu ergänzen. Im Gesundheitsausschuss wurde aber deutlich: Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen.
Der Gesundheitsausschuss des Bundestages hat sich heute mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2013/55/EU zur Änderung der Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen befasst. Unter anderem ist darin vorgesehen, die Bundesapothekerordnung zu ändern. Hier sollen künftig in zehn Punkten pharmazeutische Tätigkeiten aufgeführt sein, die unter der Berufsbezeichnung „Apotheker“ oder „Apothekerin“ ausgeübt werden. Dabei heißt es vor den einzelnen Punkten „Pharmazeutische Tätigkeiten umfassen insbesondere: (…)“.
Sowohl die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände als auch der Bundesrat haben die Definition kritisiert. Apotheker mit Tätigkeitsfeldern außerhalb der öffentlichen Apotheken oder Krankenhausapotheken fänden sich im Gesetz kaum wieder. Die Länder sprachen sich daher dafür aus, die geplante Definition entsprechend zu ergänzen.
Dies lehnte die Bundesregierung mit dem Hinweis darauf ab, dass man lediglich eine Eins-zu-Eins-Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU anstrebe. Sie erklärte in ihrer Gegenäußerung zur Empfehlung des Bundesrats aber auch, dass sie prüfen werde, wie der Vorschlag im Zusammenhang mit einem anderen Gesetzgebungsvorhaben erneut aufgegriffen werden kann.
Spätere Befassung „denkbar und möglich“
Dass es nun erst einmal um die wortgetreue Umsetzung der EU-Vorgaben gehe, bestätigte die parlamentarische Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz am Mittwoch auch in der Sitzung des Gesundheitsausschusses. Hier hatten Abgeordnete verschiedener Fraktionen die Festlegungen zu den pharmazeutischen Tätigkeiten nochmals angesprochen – dabei zeigte sich, dass viele eine erweiterte Berufsdefinition für wünschenswert halten. Auch Widmann-Mauz versperrt sich dem nicht: Eine Befassung mit dem Thema zu einem späteren Zeitpunkt sei „denkbar und möglich“.
Wie aus Ausschusskreisen zu erfahren war, räumte auch Rudolf Henke (CDU), Berichterstatter für das Gesetzgebungsverfahren, ein, dass sich bei den Apothekern Gesprächsbedarf ergeben habe. Allerdings ist er der Auffassung, dass die geplante Formulierung in der Bundesapothekerordnung mit dem Wort „insbesondere“ deutlich mache, dass es sich bei der Liste nicht um eine abschließende Aufzählung pharmazeutischer Tätigkeiten handele.
Letztlich stimmten dem Gesetz alle Fraktionen im Ausschuss zu. Am Donnerstag ist der Bundestag am Zug. Dann muss das Gesetz erneut in den Bundesrat. Er muss dem Gesetz zustimmen. Stellen die Länder sich stur, müsste der Vermittlungsausschuss angerufen werden, was die pünktliche Umsetzung der EU-Richtlinie gefährden würde.
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