BMWi-Ausschreibung

Kein Run aufs Apothekenhonorar

Berlin - 18.12.2015, 10:28 Uhr

Apothekenhonorar: BMWi muss sich zwischen drei Angeboten entscheiden. (Foto: Sket)

Apothekenhonorar: BMWi muss sich zwischen drei Angeboten entscheiden. (Foto: Sket)


Nur drei Bewerber interessieren sich für die vom Bundeswirtschaftsministerium ausgeschriebene Neukonzeption des Apothekenhonorars. So viele Angebote lagen bis zum Angebotsschluss am 15. Dezember vor. Der Zuschlag soll im Frühjahr 2016 erfolgen.

Bei den drei Bewerbern handelt es sich nach Auskunft des Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) um nationale Gebote. Für international tätige Wirtschaftsforschungsinstitute war das Projekt offenbar nicht interessant genug. „Im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens ‚Ermittlung der Erforderlichkeit und des Ausmaßes von Änderungen der in der AMPreisV geregelten Preise‘ (Projekt 47/15) sind drei Angebote frist- und formgerecht eingegangen. Es handelt sich um nationale Anbieter. Nach aktueller Zeitplanung gehen wir von einer Zuschlagserteilung im Frühjahr 2016 aus“, teilte das BMWi DAZ.online mit.

Angesetzt ist das Forschungsprojekt auf 18 Monate ab Vertragsschluss. Es soll drei Zwischenberichte, einen Abschlussbericht und eine Kurzfassung geben. Der Abschlussbericht mit den Empfehlungen der Ökonomen wird frühestens im Sommer 2017 vorliegen, wenige Wochen vor der nächsten turnusmäßigen Bundestagswahl im Herbst 2017.

ABDA plant eigenes Gutachten

Ziel des Forschungsvorhabens ist laut Ausschreibung die „Entwicklung eines allgemein anerkannten theoretischen Konzepts bestehend aus Datengrundlage, Berechnungs-, Simulations- und Analysemethoden zur Prüfung der Erforderlichkeit und des Ausmaßes der Änderung aller in der AMPreisV geregelten Preise und Preiszuschläge für verschreibungspflichtige Arzneimittel und – so weit wie möglich – Abschätzung der wirtschaftlichen Auswirkungen, sowie die praktische Anwendung des Konzepts. Tierarzneimittel sind ausgenommen.“ Erstellt werden soll zudem eine aktualisierbare Datengrundlage. „Sie soll mit vertretbarem Aufwand durch das BMWi (oder von diesem beauftragten Dritten) fortgeschrieben werden können. Diese Datengrundlage soll die Anwendung unterschiedlicher Berechnungswege zur Ableitung von Anpassungsbedarf der Preise und Preiszuschläge ermöglichen“, so die Ausschreibung.  

Vergeben wird der Auftrag an das „wirtschaftlich günstigste Angebot“. Dabei werden bei der Auswahl Qualität und Kompetenz zu 40 Prozent gewichtet, die „Zweckmäßigkeit der Leistung“ zu 30 Prozent und der geforderte Preis zu ebenfalls 30 Prozent. 

Parallel dazu wird die ABDA voraussichtlich ein eigenes Gutachten erarbeiten lassen. Außerdem ist die ABDA im Beirat des BMWi zur Begleitung des Forschungsprojektes vertreten. Alle drei Monate soll die Arbeit der Forschungsgruppe gecheckt werden. Den Vorsitz übernimmt das Bundeswirtschaftsministerium. „Aufgabe des Beirates ist es, das Forschungsprojekt beratend zu begleiten. Geplant sind regelmäßige Sitzungen des Beirates mit dem Auftragnehmer etwa alle drei Monate in Berlin, bei der zum Stand des Projektes zu berichten ist. Dabei herrscht „Präsenzpflicht“.


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3 Kommentare

typisch deutsch bzw. globalisiert ...

von Alfons Neumann am 18.12.2015 um 23:31 Uhr

das „wirtschaftlich günstigste Angebot“ soll natürlich wieder heißen "Geiz ist Geil". Qualität zählt nix, der Staat leistet dem auch noch Vorschub. Diverse Rabattverträge lassen grüßen.

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AW: Gründlich Prüfen ist nicht falsch

von Lukas Geisler am 19.12.2015 um 11:22 Uhr

Im Artikel wird doch ausführlich beschrieben, wie es zur Vergabe des Auftrags kommt und dass eben nicht nur der Preis den Ausschlag geben wird. Würde der Staat zuviel ausgeben, wäre das Gejammer auch wieder groß bezüglich Steuerverschwendung etc..

ABDA Gutachten

von Heiko Barz am 18.12.2015 um 23:23 Uhr

Und wenn unsere ABDA auch 10 und mehr Gutachten für die angegebenen Parameter erstellen würde, es käme nicht eines zum tragen!

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