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Jetzt fehlt nur noch die Unterschrift des Bundespräsidenten. Dann können das E-Health-Gesetz und damit der neue Medikationsplan in Kürze in Kraft treten. Die Länderkammer stimmte dem Gesetz am Freitag zu.
Das vom Bundesrat in seiner letzten Sitzung des Jahres gebilligte E-Health-Gesetz führt elektronische Kommunikationsverfahren in die medizinische Versorgung ein. Ziel ist es, die Akteure im Gesundheitswesen besser miteinander zu vernetzen und Patientendaten schnell abrufbar zu machen. Damit sind auch in Notfällen sichere und effektive Behandlungen möglich.
Das Gesetz
führt einen Anspruch gesetzlich Versicherter auf einen Medikationsplan ein. Ab Oktober 2016 soll er zunächst in Papierform erstellt werden und Versicherten zur Verfügung stehen, die mindestens drei Medikamente verordnet bekommen. Der Medikationsplan ist von einem Vertragsarzt zu erstellen, kann aber auf Wunsch des Patienten auch von einem Apotheker aktualisiert werden. Diese Änderung am ursprünglichen Gesetzentwurf geht auf ine Forderung des Bundesrates aus dem ersten Durchgang zurück
Ferner sieht das Gesetz die flächendeckende Einführung der elektronischen Prüfung und Aktualisierung von Versichertenstammdaten innerhalb von zwei Jahren vor. Damit werden die Voraussetzungen für die elektronische Patientenakte geschaffen. Ab 2018 werden die Notfalldaten eines Patienten auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert, wenn der Patient das wünscht - damit sind wichtige Informationen über bestehende Allergien oder Vorerkrankungen im Ernstfall schnell verfügbar.
Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt und tritt einen Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
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