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Unterlassung gegen DocMorris
Falsche Zuzahlungsquittungen, flächendeckender Betrug?
DocMorris sucht immer wieder neue Wege, um den Einkauf für Kunden preislich attraktiver zu machen. Im Streit um Rx-Boni hat sie sich bereits bis zum Europäischen Gerichtshof vorgestritten. Jetzt verhängte das Landgericht Ravensburg eine einstweilige Verfügung wegen überhöhter Zuzahlungsquittungen. Der Anwalt der Klägerin sieht den Anfangsverdacht zur Anstiftung zum flächendeckenden Betrug.
Das Landgericht Ravensburg hat in einer aktuellen einstweiligen Verfügung ( AZ 7 O 45/15 KfH) der niederländischen Versandapotheke DocMorris untersagt, „gegenüber gesetzlich versicherten Endverbrauchern in Deutschland Zuzahlungsquittungen zur Vorlage bei der gesetzlichen Krankenkasse über einen Betrag auszustellen, den der Kunde tatsächlich als Zuzahlung an die DocMorris N.V. nicht geleistet hat.
Im vorliegenden Fall hatte DocMorris Anfang September 2015 einer Patientin für die Abgabe eines Asthma-Arzneimittels eine Zuzahlungsquittung über 5,71 Euro zur Vorlage bei der Krankenkasse ausgestellt. Tatsächlich hatte die Patientin aber nur eine Zuzahlung von 2,85 Euro geleistet. Darin sah das Gericht einen Verstoß gegen die für den Unternehmer geltende fachliche Sorgfaltspflicht. Dadurch werde die Fähigkeit des Verbrauchers, sich aufgrund von Informationen zu entscheiden, spürbar beeinträchtigt, und er werde damit zu einer geschäftlichen Entscheidung veranlasst, „die er andernfalls nicht getroffen hätte“.
Die Antragsgegnerin verstoße gegen die fachliche Sorgfalt, indem sie ihren Kunden Zuzahlungsquittungen über Beträge aushändige, die dies nicht bezahlt hätten. Durch die Vorlage dieser Quittungen über angeblich geleistete Zuzahlungen bei der Krankenkasse könne eine Befreiung von der Zuzahlungspflicht erreicht werden, obwohl die Belastungsgrenze von zwei Prozent des Bruttojahreseinkommens in Wahrheit noch nicht erreicht sei.
Zudem bestehe die Möglichkeit, „dass ein Kunde durch die Vorlaqe der Zuzahlungsquittungen für ärztlich verordnete Arzneimittel eine außergewöhnliche Belastung im Sinne von § 33 EStG belegen und damit die Höhe der Einkommenssteuer verringern könnte“, so das Gericht. Dieser Verstoß gegen die fachliche Sorgfalt sei geeignet, die Kunden dazu zu veranlassen, benötigte Arzneimittel nur deswegen bei der Antragsgegnerin zu beziehen, weil sie aufgrund der überhöhten Zuzahlungsquittungen die Belastunqsgrenze erreichen oder eine Steuerersparnis erzielen könnten.
Doc Morris kann Rechtsmittel einlegen
Ob DocMorris gegen die einstweilige
Verfügung Rechtsmittel einlegen wird, ist nicht bekannt. Aufgrund der
Weihnachtzeit war von DocMorris keine Stellungnahme zum aktuellen
Richterspruch zu erhalten.
„Aus rechtlicher Sicht begründet dies den Anfangsverdacht der Anstiftung zum flächendeckenden Betrug, da hier Quittungen über Beträge ausgestellt werden, die tatsächlich nicht beglichen werden mussten. Dies wurde nun durch das Landgericht Ravensburg untersagt“, sagte Rechtsanwalt Dr. Morton Douglas von der Kanzlei Friedrich Graf von Wetsfalen DAZ.online.
Es sei nun an den Krankenkassen, jede Verschreibung gegenüber DocMorris zu retaxieren. Es könne nicht sein, dass Apotheker wegen formaler Bagatellen zur Kasse gebeten würden, ausländische Anbieter aber mit derartigem Verhalten durchkämen.
3 Kommentare
verlorene Prozesse
von Josef Lemke am 24.12.2015 um 11:03 Uhr
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DocMorris = Mafia
von Bernd Küsgens am 23.12.2015 um 18:38 Uhr
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"DocMorris"
von Heiko Barz am 23.12.2015 um 11:27 Uhr
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