E-Health-Gesetz

Weg frei für Medikationsplan 

Berlin - 29.12.2015, 16:40 Uhr

Medikationsplan: Im Sozialgesetzbuch V wird  der neue Paragraph 31a eingefügt. Apotheker sind in der Erstellung nicht gleichberechtigt. (Foto: PhotoSG - Fotolia)

Medikationsplan: Im Sozialgesetzbuch V wird der neue Paragraph 31a eingefügt. Apotheker sind in der Erstellung nicht gleichberechtigt. (Foto: PhotoSG - Fotolia)


Pünktlich zum Jahresende tritt das E-Health-Gesetz in Kraft. Nach der Unterzeichnung durch Bundespräsident Joachim Gauck gilt es ab dem heutigen Dienstag. 

Das Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (E-Health-Gesetz) ist am Montag, 28. Dezember 2015, im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 54 verkündet worden. Damit kann auch der neue Medikationsplan wie geplant ab Herbst 2016 eingeführt werden.

Mit dem E-Health-Gesetz wird die elektronische Prüfung und Aktualisierung von Versichertenstatus im E-Health-Gesetz innerhalb von zwei Jahren flächendeckend eingeführt. Medizinische Notfalldaten sollen ab 2018 auf Wunsch des Versicherten auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden.  

Im Sozialgesetzbuch (SGB) V wird ein neuer Paragraph 31a „Medikationsplan“ eingefügt, in dem geregelt wird, dass Versicherte, die gleichzeitig mindestens drei verordnete Arzneimittel anwenden, ab dem 1. Oktober 2016 einen Anspruch auf Erstellung und Aushändigung eines Medikationsplans in Papierform durch einen an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Arzt haben sollen.

Jeder an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Arzt ist danach verpflichtet, bei der Verordnung eines Arzneimittels den Versicherten über diesen Anspruch zu informieren.

In dem Medikationsplan sollen zukünftig alle Arzneimittel, die dem Versicherten verordnet wurden, sowie diejenigen, die der Versicherte ohne Verschreibung anwendet, und auch Hinweise auf Medizinprodukte, soweit sie für die Medikation relevant sind, mit Anwendungshinweisen dokumentiert werden. Apotheker sind verpflichtet - auf Wunsch der Patienten, den Medikationsplan zu ergänzen und zu aktualisieren. 

Lieferprobleme der Industrie

Gleichwohl gibt es bereits Zweifel, dass die im E-Health-Gesetz gezogenen Fristen für die Anwendungen erfüllt werden können. Offenbar drohen wegen Lieferschwierigkeiten bei den Herstellern Fristverzögerungen von mehr als einem halben Jahr. Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) hat an die Bundesregierung appelliert, bei weiteren Verzögerungen der elektronischen Gesundheitskarte nicht die Falschen zu bestrafen. Derzeit seien ganz offensichtlich die beteiligten Unternehmen nicht in der Lage, die hoch komplexe Technik fristgerecht zu liefern, sagte die Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Doris Pfeiffer. Pfeiffer sagte, sie nehme der Industrie ab, dass sie fieberhaft an der Technik arbeite. „Sie haben objektiv Schwierigkeiten. Alle haben die Komplexität dieses Projektes unterschätzt, einschließlich der Industrie.“

 


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