Stiftung

Pflegebedürftige besser über zustehende Leistungen beraten

Stuttgart - 31.12.2015, 11:16 Uhr

Schlecht informiert: Jeder zweite Pflegebedürftige weiß nicht, welche Leistungen ihm zusteht, berichtet die Deutsche Stiftung Patientenschutz. (Foto: Robert Kneschke - Fotolia)

Schlecht informiert: Jeder zweite Pflegebedürftige weiß nicht, welche Leistungen ihm zusteht, berichtet die Deutsche Stiftung Patientenschutz. (Foto: Robert Kneschke - Fotolia)


2014 hatten rund 1,8 Millionen Menschen Anspruch auf Kurz- oder Verhinderungspflege - nur sieben Prozent haben diese Angebote genutzt, sagt Eugen Brysch von der Deutschen Stiftung Patientenschutz. Eine Informationsoffensive sei dringend erforderlich. 

Viele Pflegebedürftige und ihre Angehörigen wissen nach Darstellung der Deutschen Stiftung Patientenschutz nicht, welche Leistungen ihnen zustehen. "Jeder Zweite kennt weder eine Beratungsstelle in seiner Nähe noch fühlt er sich ausreichend über Hilfsangebote informiert", sagte Stiftungsvorstand Eugen Brysch der Deutschen Presse-Agentur. "Deshalb ist eine Informationsoffensive für die Pflegeberatung nötig."

Pflege-TüV kommt

Nach Bryschs Worten haben beispielsweise 2014 rund 1,86 Millionen Menschen einen Anspruch auf Kurz- oder Verhinderungspflege gehabt. "Aber nicht einmal sieben Prozent nahmen diese Angebote wahr." Zwei von drei Menschen selbst mit Pflegeerfahrung fühlten sich eher schlecht informiert. Gleichwohl gebe die Pflegeversicherung rund 80 Millionen Euro pro Jahr für Beratung aus. 

Brysch forderte von der Bundesregierung eine Bestandsaufnahme. Es gelte aufzuschlüsseln, über welche gesetzlichen Angebote wie häufig in Städten und Gemeinden informiert und welche vermittelt wurden - von der Möglichkeit einer Pflegeauszeit über Zuschüsse für den barrierefreien Umbau der Wohnung bis zu ambulanten Hilfsangeboten. Diese Pflegeberatungsstatistik müsse erstmals Mitte 2017 vorliegen und jährlich für jede Kommune fortgeschrieben werden.

Zum 1. Januar 2016 tritt das zweite Pflegestärkungsgesetz in Kraft. Unter anderem werden danach Pflegekassen zur Beratung von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen verpflichtet. Im Zuge der Reform soll auch der sogenannte Pflege-TÜV für Pflegeeinrichtungen neu geregelt werden, weil die bisherigen Pflege-Noten wenig aussagekräftig waren.


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