ABDA kritisiert Aktuelle Berichterstattung

Kassen könnten Patienten schnell entlasten!

Berlin - 07.01.2016, 16:52 Uhr

Fritz Becker: Ob Befreiungsbescheinigung, Festbetragsregelung oder Rabattvertrag -  es gibt Maßnahmen zum Schutz chronisch Kranker.  (Foto: Fotolia)

Fritz Becker: Ob Befreiungsbescheinigung, Festbetragsregelung oder Rabattvertrag - es gibt Maßnahmen zum Schutz chronisch Kranker. (Foto: Fotolia)


Steigende Arzneimittelkosten machen den Versicherten zu schaffen! Vor allem chronisch Kranke müssen tief in Portemonnaie greifen! Die Schlagzeilen der Tageszeitungen drehen sich derzeit gern um gestiegene Ausgaben für Arzneimittel. Dabei wird einiges durcheinander geworfen. Die ABDA reagiert - mit einem Statement. 

Montag ging es los: Die BILD berichtete über gestiegene Ausgaben für Arzneimittel, nach ABDA-Angaben sind diese im vergangenen Jahr um gut 4,4 Prozent gestiegen. Donnerstag folgte dann zahlenstark und aus Quellen des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) die FAZ: „Kassenpatienten zur Kasse gebeten“.

Nach Zahlen des BMG müssen die Deutschen 2016 nicht nur mehr Geld für ihre Versicherung zahlen. Auch im Sanitäts- und Krankenhaus und in der Apotheke werden die Menschen mit höheren Zuzahlungen belastet. 

Laut FAZ sind die Zuzahlungen in allen Bereichen gestiegen, also bei den Heil- und Hilfsmitteln genauso wie in der Physiotherapie oder den ersten 28 Tagen im Krankenhaus. Den größten "Batzen" machten laut FAZ allerdings die Zuzahlungen in der Apotheke aus.

Insgesamt 1,6 Milliarden Euro waren es von Januar bis Ende September 2015, knapp 100 Millionen Euro mehr als im Vorjahr. Diese Summe sei nach Feststellung des BMG mit 6,3 Prozent überproportional hoch ausgefallen, schreibt die FAZ. Nicht erwähnt wird allerdings, dass dieses Geld nicht in den Apotheken bleibt, sondern an die Kassen durchgereicht wird. Auch der Zusammenhang der später im Artikel genannten Größe der Packung eines hochpreisigen Arzneimittels und den Kosten für den einzelnen Versicherten verwunderte - bei einem Verkaufspreis über 100 Euro liegt die Zuzahlung immer bei 10 Euro.

Gesundheitspolitische Kenner vermuten ganz andere Beweggründe hinter der massiven Berichterstattung: Die Kassen wollen wegen der hohen Kosten der neuen Arzneimittel unbedingt eine neuerliche Diskussion mit der Bundesregierung über eine Reform des AMNOG anzetteln. 

Die ABDA hat Donnerstagnachmittag jedenfalls eine Pressemitteilung veröffentlicht, die zwar nicht direkten Bezug auf den FAZ-Artikel oder den der BILD nimmt, doch versucht die Standesvertretung, einiges richtig zu stellen. Zitiert wird Fritz Becker, Vorsitzender des DAV, „angesichts aktueller Berichte über steigende Zuzahlungen.“

Entlastung für Versicherte ist möglich

Die Kassen könnten ihre Versicherten jedoch schnell und wirksam entlasten. Ob Befreiungsbescheinigung, Festbetragsregelung oder Rabattvertrag - es gebe viele Möglichkeiten, auch Millionen chronisch kranke Patienten vor finanzieller und bürokratischer Überforderung zu schützen.

Leider passiere oft das Gegenteil, wenn etwa ein zuzahlungsfreies Medikament nicht abgegeben werden darf, weil ein zuzahlungspflichtiges Rabattarzneimittel Vorrang hat.

Die ABDA stellt sich auch gegen die Vermutung, größere Packungen oder teure Medikamente würden die Zuzahlungen erhöhen: "Egal wie teuer ein Arzneimittel ist, die Zuzahlung ist per Gesetz bei 10 Euro gedeckelt." DAV-Chef Becker weiter: "Die Apotheken tun ihr Bestes, ihren Patienten zuzahlungsfreie Alternativmedikamente zu empfehlen. Apotheker und Patient sollten über das Arzneimittel, nicht über die Zuzahlung sprechen."

Die Pressemitteilung endet mit einer Grundsatzinfo: 

  • Grundsätzlich von der Zuzahlung befreit sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. 
  • Erwachsene können bei ihrer Kasse eine Befreiung von der Zuzahlung für das jeweilige Kalenderjahr beantragen, sofern ihre finanzielle Belastung zwei Prozent des Bruttojahreseinkommens überschreitet. 
  • Bei chronisch kranken Patienten ist es ein Prozent. 
  • Mit der Festlegung eines Festbetrags, einem für alle gesetzlichen Krankenkassen geltenden Erstattungshöchstbetrag, lassen sich durch die Krankenkassen auch einzelne Arzneimittel von der Zuzahlung befreien, wenn ihr tatsächlicher Preis 30 Prozent darunter liegt. 
  • Sogar jede Kasse allein kann über ihre Rabattverträge definieren, ob ihre Versicherten nur die Hälfte oder gar keine gesetzliche Zuzahlung für die Rabattarzneimittel leisten müssen.
  • Grundsätzlich müssen Patienten 10 Prozent des Arzneimittelpreises zuzahlen: mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro. Die Zuzahlung ist aber immer begrenzt auf die tatsächlichen Kosten des Medikaments.

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4 Kommentare

Das Gegenteil...

von Bernd Jas am 08.01.2016 um 10:47 Uhr

.....passierte noch gestern Abend EBEN NICHT, wenn etwa ein zuzahlungsfreies Medikament nicht abgegeben werden darf, weil ein zuzahlungspflichtiges Rabattarzneimittel Vorrang hat.
Hier liegt ein typischer Fall von Complience-Verweigerung vor!
Zitat Patient:
"Ich zahle doch nicht die Rezeptgebühr wenn das andere frei ist und die Kasse streicht sich dann obendrein noch den Rabatt ein. Dann nehme ich das nicht!"

Jes we kennenen das schon, und nutzen das auch.
Mit dem Patienten im Rücken kann man dieses legalkorruptive Hersteller-Krankenkassen-Systhem nämlich aushebeln, wenn dies sinnvoll ist.

Und dass Apotheker und Patient über das Arzneimittel, aber nicht über die Zuzahlung sprechen sollten,ist leider nicht realistisch.

Ich gebe Reinhard da völlig recht ...wenn (solche verschrobenen) Regeln zitiert werden... wie,
"Die Zuzahlung ist aber immer begrenzt auf die tatsächlichen Kosten des Medikaments."
-kann ich mir genau vorstellen, warum sich Wegelagerer, wieder und wieder die Frechheiten erlauben, uns um das Recht der Erstattung zu bringen. Solche Widersprüchlichkeiten und Verklausulierungen bis zur Sinnentleerung, gehören nicht in Verträge und müssen eliminiert werden.

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und die Festbetrags-Differenzen vergessen?

von Alfons Neumann am 07.01.2016 um 22:40 Uhr

Hat unsere ABDA denn auch mal darauf hingewiesen, daß bei einer Zuzahlungsforderung von bspw. 60,- Euro wegen vom Patienten gewünschten Originals nicht die Apotheke sich bereichert, sondern eben der Streit um den Preis, den die Kasse gesetzlich nur bereit ist zu übernehmen vs. den die Pharmakonzerne festlegen, an derartigen Höhen schuld sind?

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Wurde auch ...

von gabriela aures am 07.01.2016 um 20:06 Uhr

..darauf hingewiesen, daß die Zuzahlung der Patienten komplett und vollumfänglich von den Krankenkassen kassiert wird ?
Oder ist das zu profan, direkt und unakademisch ?

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Keine Antwort der ABDA

von Reinhard Rodiger am 07.01.2016 um 18:53 Uhr

Vorweg: VON WELCHEN ZEITRÄUMEN IST DIE REDE? Die Presse schreibt von 2015(DAV-Zahlen), die ABDA hier von 1-9/2015. Das BMG hat nur Zahlen 1-9/2015 veröffentlicht und kommentiert.
Die ABDA antwortet nicht auf die Haupthese ,dass die Patienten in der Apotheke mehr belastet werden.
Die Offensive der Kassen wird nicht wirksam gekontert.
Die Zuzahlung ist NICHT an den tatsächlichen Kosten orientiert, sondern erfolgt auch auf die Rabatte. Gerade über die Zuzahlung ist deshalb zu sprechen.Das gilt auch für das vermehrte Herausnehmen der Rabattprodukte aus der Befreiung.Warum wird das nicht thematisiert? Da sind Argumente, nicht die lauwarme Empfehlung, die Preise zu senken. Es braucht eine Debatte, die diese Arzneimittelkostensteigerungs-Präsentation zerlegt.

Stattdessen werden Regeln zitiert, aber nicht die Folgen.

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