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Zusatznutzen bei Epilepsiemittel
Körperverletzung durch fehlende Kostenerstattung?
Erneute Vorwürfe gegen den Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA): Nachdem mehrfach kein Zusatznutzen festgestellt wurde, beendet Eisai Ende März das für Patienten kostenfreie Individualimport-Programm für Fycompa®. Im Report Mainz fordern Ärzte und Patienten abermals die Kostenübernahme.
Die Entscheidung des GBA, die Kosten für das Epilepsie-Arzneimittel Fycompa® nicht durch die gesetzlichen Krankenkassen erstatten zu lassen, wird weiter scharf kritisiert. „Das erfüllt ja fast schon den Straftatbestand der Körperverletzung“, sagte der Neurologe Bernhard Steinhoff vom Epilepsiezentrum in Kork gegenüber Report Mainz. Wenn Eisai sein kostenfreies Import-Programm Ende März beendet, müssten Patienten die höheren Kosten selber übernehmen – oder auf andere Arzneimittel ausweichen.
Auch der Gesundheitsökonom Wolfgang Greiner fechtet den Entschluss des GBA an – er selber ist Mitglied im Wissenschaftlichen Beirat des IQWiG, welches bei Fycompa® keinen Zusatznutzen festgestellt hatte. „Ich glaube, dass der Gemeinsame Bundesausschuss seine Spielräume, die er hat, besser hätte ausnutzen können im Sinne der Versorgung“, sagte Greiner.
Kritiker fordern Ausnahme von der Regel
Da Eisai nur mit Placebo verglichen hat, anstatt gegenüber anderen Arzneimitteln einen zusätzlichen Nutzen zu belegen, hatte der GBA die Kostenerstattung abgelehnt. Laut Greiner solle nicht nur aufgrund des Studiendesigns entschieden werden. Wenn es begründete Annahmen gäbe, dass bisher erfolglos behandelten Patienten geholfen werden könne, sollten seiner Meinung nach Ausnahmen zugelassen werden.
Schon zuvor hatten Epileptologen und Patientenverbände das Vorgehen des GBA kritisiert. Eine Petition beim Bundestag hatte argumentiert, dass es für Epilepsien keine Standardtherapie gäbe, gegen die man neue Medikamente testen könne – so dass sich auch ein Zusatznutzen nicht sinnvoll belegen ließe.
Wird die Ausnahme zum Regelfall?
Verfechter der evidenzbasierten Medizin hatten gekontert, dass es bei den AMNOG-Regeln keine Ausnahmen geben dürfe: „Wer einen Zusatznutzen belegen will, muss nun einmal die Studien so konzipieren, dass dieser Zusatznutzen auch belegt ist“, sagte der Medizinstatistiker Gerd Antes im September der Süddeutschen Zeitung. Beschreibungen von Einzelfällen, wie sie nun auch in Report Mainz erfolgten, würden nun mal keine zuverlässigen Informationen liefern, so der Leiter des Deutschen Cochrane-Zentrums. Fehlende Daten bedeuteten ja auch, dass zu wenige Informationen über Nebenwirkungen und über das Verhältnis von Nutzen und Schaden vorliegen würden.
Fraglich ist, ob Eisai entsprechende Studien durchführen wird. Aus der individuellen Sicht von Patienten wird die Situation wohl erstmal unbefriedigend bleiben.
1 Kommentar
fycompa
von haufer am 14.01.2016 um 0:40 Uhr
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