Kassenärztliche Bundesvereinigung

Der Sündenfall des BMG

Berlin - 08.02.2016, 13:15 Uhr

EX-KBV-Vorsitzender Andreas Köhler auf einer Pressekonferenz. (Foto: dpa)

EX-KBV-Vorsitzender Andreas Köhler auf einer Pressekonferenz. (Foto: dpa)


Erstmals hat Gesundheitsminister Hermann Gröhe Verstöße gegen geltendes Recht bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung eingeräumt. Die KBV habe bei Immobiliengeschäften gegen Vorgaben verstoßen und über 50 Millionen Euro Haftungsrisiken angehäuft. Das geht aus Antworten auf eine Kleine Anfrage der Grünen hervor, die DAZ.online vorliegt. 

Das Erbe von Andreas Köhler wiegt schwer: Als KBV-Chef tätigte er jahrelang und offenbar ohne Genehmigung durch das BMG oder die Vertreterversammlung der KBV Immobilien- und Finanzgeschäfte - die auch nach seinem Ausscheiden im Dezember 2014 noch eine ganze Zeit Staatsanwälte, Steuerprüfer, Richter und – seit kurzem auch ganz offiziell - das Bundesgesundheitsministerium (BMG) beschäftigen werden. Dabei wussten einzelne Mitarbeiter im Haus bereits viel länger, teils seit Jahren, dass es bei der Spitzenorganisation der Kassenärzte in Deutschland Schwierigkeiten gab. 

Im Dezember 2015 erstattete Gesundheitsminister Hermann Gröhe Anzeige gegen den ehemaligen KBV-Chef. Darin wird diesem vorgeworfen, neben seinem Gehalt regelmäßig Mietkostenzuschüsse von der KBV in Höhe von rund 90.000 Euro erhalten zu haben.

Dieser Schritt richtet sich nur gegen ein – aus aktueller Gesamtschau – eher kleines Problem, wie jetzt die Antworten der Parlamentarischen Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz (CDU) belegen, gegeben auf eine Kleine Anfrage der Grünen, Titel „Immobiliengeschäfte der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und mögliche Versäumnisse der Bundesregierung“ (BT-Drs. 18/7295). Die Antworten liegen DAZ.online vor. 

Haftungsrisiken von mehr als 50 Millionen Euro angehäuft

In dem Schreiben des BMG an die Grünen heißt es, eine Sonderprüfung des Ministeriums im November 2015 habe ergeben, dass „ein Teil der Rechtsgeschäfte“, die Andreas Köhler tätigte, „schwebend unwirksam“ sind. Die KBV habe in ihren Immobiliengeschäften „mehrfach massiv gegen das Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit“ verstoßen und Haftungsrisiken von mehr als 50 Millionen Euro angehäuft. Die umstrittenen Geschäfte Köhlers hat sich der Spitzenfunktionär weder durch die Vertreterversammlung der KBV noch durch das BMG genehmigen lassen.  

Das etwas nicht stimmte, ist eigentlich nicht neu.

Aber von vorn: Bereits 2012 und 2013 waren in verschiedenen Medien Details bekannt worden. Der Gesundheitsdienst OPG oder auch SPIEGEL ONLINE berichteten mehrfach, etwa, dass das neu bezogene Gebäude der Kassenärzte in Berlin teurer geworden war als geplant.

Die KBV hatte, um in Berlin bauen zu können – und weil Gesundheitsministerin Ulla Schmidt dies nicht zahlen wollte – ihre Kölner Immobilien verkauft und war mit der Deutschen Apotheker- und Ärztebank eine Partnerschaft eingegangen. 2001 gründeten die Parteien die Apo Vermietungsgesellschaft (Rechtsform: GmbH und Co. KG) und die Apo Vermietungsgesellschaft mbH, die dann in Berlin das neue Haus für die Bundesvertretung der Ärzte baute und der KBV vermietete. Weitere Bauten wurden in Auftrag gegeben, darunter ein medizinisches Versorgungszentrum. 

Keine Genehmigung

Geplant war, dass die KBV die insgesamt 94,9 Prozent der Anteile an der Kommanditgesellschaft und 100 Prozent der Anteile an der geschäftsführenden GmbH 2005 übernimmt – ein Jahr nach dem Umzug. Was nicht passierte, wie KBV-Sprecher Roland Stahl bestätigte: „Das wurde erst Ende 2010 vollzogen." Offenbar, weil es eine Schieflage bei den Vermietungsgesellschaften gab, wurde ein Vertrag auf Basis von Mietdarlehen geschlossen.

Aktuell belaufen sich die Mietdarlehen der KBV an die Apo-Gesellschaften auf 57,5 Millionen Euro. Bei 54 Millionen Euro findet derzeit keine Tilgung statt, heißt es in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Grünen. Und weiter: 


Der Erwerb der Geschäftsanteile erfolgte durch Erklärung des Vorstandsvorsitzenden zum 31. Dezember 2010, der formal erforderliche Beschluss der Vertreterversammlung für den Erwerb der Gesellschaftsanteile liegt nicht vor. Vor dem Erwerb wurde weder eine sog. Due Diligence Prüfung vorgenommen noch die Auffassung des BMG zur Genehmigungsbedürftigkeit und -fähigkeit eingeholt. Das BMG wurde auch zur Ausübung des Optionsrechts nicht informiert. Vielmehr teilte der damalige Vorstandsvorsitzende im Rahmen von Nachfragen des BMG zu den Mietdarlehen im September 2012 mit, das rasch gehandelt hätte werden müssen (...) “



Bereits im Jahr 2010 hatten sich weitere Unklarheiten gezeigt, durch eine Prüfung des Bundesversicherungsamts (BVA) – auch dies war dem BMG bekannt: Im November 2010 hatte das BVA die Bücher der KBV begutachtet – dies geschehe regulär alle fünf Jahre, bestätigte das dazu befragte Gesundheitsministerium auf Anfrage im Januar 2013. Den Inspektoren war aufgefallen, dass die KBV ihrer Vermietungsgesellschaft Darlehen gewährt hatte, um im Gegenzug die Miete zu verringern. Das an sich ist nicht unüblich, allerdings hätte dies zuvor beim Ministerium angemeldet werden müssen – was nicht der Fall gewesen ist.  

Und mehr noch: Aus einem internen Schreiben der KBV an das BMG vom 31. Oktober 2012 wurde deutlich, dass die KBV seit 2005 Immobiliengeschäfte tätigte, bei denen auf schriftliche Sicherheiten und vorgeschriebene Genehmigungen durch das BMG verzichtet worden war. Im Januar 2013 darauf durch Journalisten befragt, verwies das Gesundheitsministerium an die KBV, Finanzämter oder das BVA – ein hartes Durchgreifen wurde offenbar vermieden.

Aufklärung durch das BMG ?

Diese Praxis wird nun – trotz des gestiegenen öffentlichen Drucks auf das BMG in Sachen KBV – offenbar weiter praktiziert. Gesundheitsminister Hermann Gröhe hat die KBV aufgefordert, selbst ein „Gesamtkonzept zur Lösung der Probleme bis Januar 2016“ vorzulegen. Wenn das Konzept vorliegt, will Gröhe entscheiden, ob die Rechtsgeschäfte der KBV nachträglich genehmigt werden oder wie weiter verfahren werden kann. Das klingt nach Schadenbegrenzung und wenig nach juristischer Stringenz, schreibt das Handelsblatt. Tatsächlich: Nach DAZ.online-Informationen hat die KBV bislang kein Konzept vorgelegt, stattdessen einen Aufschub beantragt und diesen durch das BMG auch bewilligt bekommen. 

Harald Terpe, Gesundheitsexperte der Grünen, sparte gegenüber dem Handelsblatt denn auch nicht an Kritik. „Das Bundesministerium für Gesundheit hat seine Aufsichtspflicht jahrelang vernachlässigt und damit die Zweckentfremdung von Geldern innerhalb der KBV begünstigt“. Das BMG solle endlich alle Vorgänge lückenlos aufklären, das Parlament aufklären – „und vor allem: die Verantwortlichen in der KBV müssen Schadensersatz leisten.“ 

KBV - Die jüngsten Ereignisse:

  • Am 21. Januar 2015 hat das Landgericht Berlin der KBV Recht gegeben: Andreas Köhler muss den Mietkostenzuschuss zurückzahlen, das Gericht bezeichnete das Vorgehen als „evidenten Missbrauch der Vertretungsmacht“. 94.979,59 € muss Köhler seinem früheren Arbeitsgeber zurückzahlen.

  • Das BMG hat wegen der strittigen Immobiliengeschäft ein Konzept von der KBV angefordert, wie „weitere vermögensrechtliche Gefährdungen oder Schäden“ für die KBV zu vermeiden sind. Parallel läuft derzeit noch die Anzeige des Ministeriums gegen Köhler aus Dezember 2015.

  • Am 2. Februar wurde bekannt, dass die Berliner Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Untreue in Millionenhöhe gegen Verantwortliche der Kassenärztlichen Bundesvereinigung ermittelt. Das Verfahren richte sich gegen elf Beschuldigte, sagte Staatsanwaltschaftssprecher Martin Steltner. Es gehe um mehrere Millionen Euro. Details zu Personen wurden nicht genannt.


Nicola Kuhrt, DAZ.online
nkuhrt@daz.online


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