Apotheken-Praktikum

Roy Kühne für Retax-Stopp bis Schiedsspruch

Berlin - 09.02.2016, 13:55 Uhr

Apotheker Wolfram Schmidt und MdB Roy Kühne beim Sonntags-Notdienst in der Apotheke. (Foto: Roy Kühne)

Apotheker Wolfram Schmidt und MdB Roy Kühne beim Sonntags-Notdienst in der Apotheke. (Foto: Roy Kühne)


Der Bundestagsabgeordnete Roy Kühne hat am vergangenen Wochenende ein Praktikum in einer Apotheke in Northeim absolviert - Notdienst inklusive. Im Anschluss erklärte er, sich weiter gegen ungerechtfertigte Retaxationen einsetzen zu wollen – ein Thema, das in dieser Woche hochaktuell ist.

Der CDU-Abgeordnete Roy Kühne hat in seinem Wahlkreis Northeim die Mühlen-Apotheke von Apotheker Wolfram Schmidt besucht – zum Notdienst am vergangenen Sonntag. Der Berichterstatter für Heil- und Hilfsmittel sowie für die nichtärztlichen Gesundheitsberufe der Arbeitsgruppe Gesundheit in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat in letzter Zeit ein offenes Ohr für Anliegen der Apotheker gezeigt. Sie haben ihm ihr Leid mit retaxierenden Krankenkassen geklagt. Kühne kann die Sorgen nachvollziehen. Und er hat nun hautnah erlebt, dass es sich nicht um ein theoretisches Problem der Apotheken handelt.

 „Es waren einige Menschen am Sonntag mit dabei, die nicht korrekt ausgestellte Verordnungen in der Apotheke vorlegten“, berichtet der Abgeordnete. Doch was sollte die Apotheke in dieser Situation tun? Dem Patienten das vielleicht sogar dringend benötigte Arzneimittel nicht geben oder in Kauf nehmen, dass das Arzneimittel von der Krankenkasse eventuell nicht bezahlt wird? „Dies ist keine befriedigende Situation und hier muss endlich gehandelt und eine eindeutige gesetzliche Regelung geschaffen werden“, so Kühne.

Diese Woche tagt die Schiedsstelle

Schön wäre schon eine vertraglich eindeutige Regelung. Um diese bemüht sich gerade die Schiedsstelle um Rainer Hess – er will den Deutschen Apotheker Verband und GKV-Spitzenverband zu einer Lösung führen. Denn ihnen hatte der Gesetzgeber aufgegeben, bis zum 1. Januar 2016 zu regeln, in welchen Fällen eine Retaxation – insbesondere bei Formfehlern – vollständig oder teilweise zu unterbleiben hat. Doch die Rahmenvertragspartner fanden in ihren Verhandlungen nicht zueinander, nun soll Hess es richten. Er hat schon beim Kassenabschlag einen Kompromiss herbeiführen können. Ob ihm dies erneut gelingen wird, ist nicht gewiss. Eine Entscheidung wird es aber auf jeden Fall geben – sei es ein Schiedsspruch oder eine Einigung per Kompromiss. Bald werden wir mehr wissen: Diese Woche Mittwoch steht der zweite Termin vor der Schiedsstelle in Sachen Retax an. 

Retaxationen zunächst aussetzen

Kühne hat jedenfalls ein paar Vorschläge, wie die Probleme gelöst werden könnten. Er spricht sich dafür aus, dass Retaxationen bis zu einem anerkannten Schiedsspruch ausgesetzt werden sollten.

 Weiterhin sollten Krankenkassen keine Retaxierung durchführen, wenn es sich um „heilbare“ geringfügige Formfehler (z.B. fehlender Vorname oder die Telefonnummer des Arztes) handelt. Ebenso wenig, wenn es nötig war, von einem Rabattvertrag abzuweichen – etwa weil ein Arzneimittel im Notfall nicht verfügbar war oder Bedenken hinsichtlich der Verträglichkeit bestanden.

 Zudem widerspricht Kühne einem Urteil des Bundessozialgerichts zur Nullretaxation wegen unbegründeter Nichtabgabe eines Rabattarzneimittels: Krankenkassen sollten der Apotheke mindestens den Einkaufspreis zuzüglich Mehrwertsteuer erstatten, wenn seitens der Apotheke eine solche „Nachlässigkeit“ vorlag. So würde der Apotheke das Arzneimittel bezahlt, jedoch die eigene Leistung dafür nicht vergütet. 


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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