Korruption im GEsundheitswesen

Panorama führt Zyto-Apotheker vor

Berlin - 18.02.2016, 17:19 Uhr

Panorama wirft Zyto-Apothekern Korruption vor. (Foto: Panorama)

Panorama wirft Zyto-Apothekern Korruption vor. (Foto: Panorama)


Reporter des ARD-Politikmagazins Panorama und des „Stern“ haben mit versteckter Kamera beobachtet, wie zwei Apotheker und ein Pharmahändler einen Hamburger Onkologen bestechen wollten. Am Donnerstagabend läuft der Beitrag im Fernsehen.

In Kürze sollen auch niedergelassene Ärzte und andere Heilberufe wegen Korruption verfolgt werden. Das TV-Magazin Panorama und der „Stern“ wollen zeigen, dass dies offenbar Not tut – der Gesetzentwurf aber noch eine Lücke hat. Der Stern berichtet in seiner aktuellen Ausgabe auf mehreren Seiten von der „Krebsmafia“. Das TV-Magazin zieht am Donnerstagabend nach.

In der Vorankündigung des TV-Magazins heißt es, es werde – verdeckt aufgenommen – gezeigt, wie zwei Apotheker einem Onkologen ein Dreiecks-Geschäft anbieten: Der Arzt solle seine Rezepte für die Zubereitung von Zytostatika künftig bevorzugt bei einem der beiden Apotheker einreichen. Im Gegenzug gewähre der andere Apotheker dem Arzt ein „Darlehen“. Es gehe um einen sechsstelligen Betrag, von einer regulären Rückzahlung sei dabei nicht die Rede.

Der Geld-Rückfluss solle offensichtlich getarnt werden, um das neue Antikorruptionsgesetz zu umgehen, heißt es bei Panorama. Das Ziel der Umgehung werde im Gespräch auch mehrmals betont. Das Geschäft dürfe von außen so gut wie nicht nachvollziehbar sein. Daher werde alles nur mündlich abgesprochen.

Keine Möglichkeit der verdeckten Ermittlung

Und genau hier sei eine Lücke in der neuen Gesetzgebung: Bisher ist nicht vorgesehen, dass die Strafverfolgungsbehörden bei der Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen verdeckte Ermittlungsmaßnahmen wie etwa die Telekommunikationsüberwachung anwenden dürfen. Darauf habe der Deutsche Richterbund bereits im November hingewiesen. „Uns fehlt die Möglichkeit der verdeckten Ermittlung, die wir im Bereich der Korruption im Geschäftsleben haben. Das ist die Telefonüberwachung, und das ist das Abhören des gesprochenen Wortes im öffentlichen Raum“, sagt Dr. Peter Schneiderhan, Oberstaatsanwalt in Stuttgart und Präsidiumsmitglied beim Deutschen Richterbund, im Interview mit Panorama. Beides sei aber notwendig, um die im Geheimen getroffenen Absprachen dokumentieren und damit die Täter überführen zu können.

Hier kommen Sie zur Panorama-Sendung in der ARD-Mediathek.


Diesen Artikel teilen:


1 Kommentar

Guckst Du...

von Thorsten Dunckel am 18.02.2016 um 18:51 Uhr

... ABDA-Pressesprecherchen! So ein Bericht über zwei Kollegoide und schon hat man uns wieder allen ans Bein "gepisst". Für positive Presse müssten wir schon selber sorgen, aber aus dem dunklen Berliner Wald tönt noch nicht einmal ein "feuchtes Fürzchen"!

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.