APOTHEKENRECHTTAG 2016

Kostendämpfung über alles?

Berlin - 23.02.2016, 09:55 Uhr

Bundessozialgericht: Das Spannungsverhältnis zwischen Apotheken und Sozialrecht ist Thema beim ApothekenRechtTag in Berlin. (Jörg Lantemeine / Fotolia)

Bundessozialgericht: Das Spannungsverhältnis zwischen Apotheken und Sozialrecht ist Thema beim ApothekenRechtTag in Berlin. (Jörg Lantemeine / Fotolia)


Das Verhältnis von Sozialgerichten und Apotheken ist angespannt: Die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zur Retaxation auf Null erhitzt die Gemüter. Und auch sonst meinen es die Sozialgerichte nicht gut mit den Apotheken. Professor Hilko J. Meyer zeigt auf dem ApothekenRechtTag während der INTERPHARM 2016 auf, dass es einen Ausweg geben kann.  

Das Verhältnis von Sozialgerichten und Apotheken ist geprägt von einem Richterrecht, das die (analoge) Anwendung des Zivilrechts weitgehend negiert und seine Argumentation auf streng formale Betrachtungsweisen verengt. Bei öffentlichen Apotheken führt dies nicht selten zu einem Vergütungsausschluss, obwohl Patienten hinreichend mit Arzneimitteln versorgt wurden. Nichtsdestotrotz: Auch Richterrecht ist geltendes Recht.

Ein Gegensteuern erhofft sich die Branche vom Gesetzgeber. Und in der Tat gab das Versorgungsstärkungsgesetz den Vertragspartnern des Rahmenvertrags die Möglichkeit, bis 31. Dezember 2015 eine Öffnungsklausel für unverhältnismäßige Retax-Fälle auszuhandeln. Doch daraus wurde nichts. Die Berufsvertretung hat sich weggeduckt und setzt stattdessen auf die Schiedsstelle. Dabei besteht durchaus ein rechtlicher Spielraum für die Apotheker, in Zukunft mit der GKV wieder die Augenhöhe zurückzugewinnen, die ihnen das Bundessozialgericht, nicht zuletzt unter Berufung auf bestehende Verträge, in den letzten Jahren genommen hat. Und hierbei kann, wie der Referent zeigt, durchaus auch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts fruchtbar gemacht werden.

Hilko J. Meyer ist Professor für Recht an der Frankfurt University of Applied Sciences, Direktor des Zentrums für Gesundheitswirtschaft und Recht und Herausgeber von Arzneimittel&Recht. 

Programm-Info:

Kostendämpfung über alles? Über das angespannte Verhältnis von Sozialgerichten und öffentlichen Apotheken. Professor Dr. Hilko J. Meyer. Am Freitag, 18. März 2016, 12.00 Uhr, im Rahmen der INTERPHARM 2016 in Berlin


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6 Kommentare

Dieser Kommentar wurde von der Redaktion aufgrund eines Verstoßes gegen die allgemeinen Verhaltensregeln gelöscht.
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Kammerbeitrag

von Jens-Wilhelm Salchow am 23.02.2016 um 16:11 Uhr

Ich wurde als Mitglied der Kammerversammlung vorstellig, die Bemessungsgrundlage des Beitrages vom Umsatz auf den Rohertrag umzustellen, gerne auch testiert, sei es Steuerberater oder/und FA. Von unserem Geschäftsführer wurde außerordentlich "sophisticatet" dargelegt, warum es völlig egal sei. Eine Diskussion konnte ich nicht anzetteln, schon gar nicht überzeugen. So blieb´s bei der alten Grundlage. Allerdings war ich als Versender ohnehin suspekt, lediglich mein eigenes Süppchen kochen zu wollen. Tja... .
JWS

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AW: Kostendämpfung

von Heiko Barz am 24.02.2016 um 11:33 Uhr

Herr Kollege, sie sollten mit einigen prozessorientierten Kammermitgliedern diesbezüglich einen Antrag zum nächsten Apotag formulieren. Natürlich werden Sie wie ich wissen, dass solch ein Antrag gar nicht erst zur Diskussion freigegeben wird, dennoch sollten Sie das tun. Es müssen sich doch einige Deligierte finden, die Interesse an einer Änderung dieses unfairen Beitragsbemessungssystems haben.

Kostendämpfung

von Heiko Barz am 23.02.2016 um 12:35 Uhr

Es muß doch Verantwortliche und durch deren Unterschrft rechtlich fixierte Zeichner der Verträge geben, die uns diese unglaubliche Misere der "Nullretaxen" eingebrockt haben. Sind das diejenigen, die sich jetzt mit unseren 'unrechtmäßig' erhobenen Zwangsgeldern, wie oben schön beschrieben, wegducken? Diese ' Zeichner ' sollten mal namentlich vorgeführt und wegen Unfähigkeit an den Pranger gestellt werden!! Weitblick kann man diesen Vertetern wahrlich nicht unterstellen.
'Unrechtmäßige Zwangsgelder' deswegen, weil die zugrunde gelegte Bemessungsgrundlage schon seit vielen Jahren nicht mehr stimmt. Seit 50 Jahren verfolge ich diesen Missstand.
Jedem Betriebswirtschaftler stehen die Nackenhaare 'viagrös', wenn nach wie vor das Verhältnis Umsatz zu Realgewinn Basiswerte der Erhebung von Standesbeiträgen bleiben.
Wo sind die von uns ins Apothekenparlament gewählten Vertreter, die solche ungerechten Belastungen abzuwenden haben oder zumindest Vorschläge einreichen, das zu ändern?
So wie ich diesen ganzen Apparat verstehe, würden bei gleicher Belastung nur ein paar andere Daten aus der täglichen Apothekerarbeit reichen, um die Beiträge sogar noch zu erhöhen. (Vielleicht sollten m**oder m*** zur Berechnung herangezogen werden.) Da hätte ich der Vorschläge noch einige.
In der Vision '2030' findet sich aber auch bei diesem Umstand kein Änderungsvorschlag.

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Die Berufsvertretung hat sich weggeduckt...

von Chistian Giese am 23.02.2016 um 11:32 Uhr

Wer nicht kämpft, hat schon verloren!
Augustinus

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