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Apotheken und das liebe Recht

Berlin - 27.02.2016, 10:50 Uhr

Apotheken - immer wieder ein Fall für Justizia.  (Foto: Stefan Welz/Fotolia)

Apotheken - immer wieder ein Fall für Justizia. (Foto: Stefan Welz/Fotolia)


Eine Null-Retaxation führt zum Bundesverfassungsgericht, bei einer rituellen Kittelverbrennung zugezogene Verletzungen landen nun vor dem Bundessozialgericht. Und eine neue Form der „Apotheke light“ hat zumindest das Potenzial, Gerichte zu beschäftigen. Die Woche zeigte einmal mehr: Rechtsanwälte haben in Apothekern eine treue Klientel. Die Lese-Empfehlungen der Woche von DAZ.online-Redakteurin Kirsten Sucker-Sket.

Am 25. November letzten Jahres hatte das Bundessozialgericht sein Urteil im Fall der hessischen Zyto-Ausschreibung gesprochen: Können die Exklusivverträge der AOK Hessen mit einigen wenigen Zytostatika-herstellenden Apotheken tatsächlich eine so weitreichende Wirkung haben, dass sie andere Apotheken gänzlich von der Versorgung ausschließen? Ist es rechtens, dass sie nicht einen müden Euro bekommen, wenn sie auf Patientenwunsch auch ohne Vertrag die onkologischen Zubereitungen an die Arztpraxis liefern? Das Gericht sagte ja.

Jetzt liegen auf 19 Seiten die schriftlichen Gründe der Entscheidung vor. Der Apotheker, der auf 70.500 Euro sitzen bleiben soll, und seine Anwälte wollen das nicht akzeptieren – schließlich hatte die erste Instanz das Recht der Versicherten auf freie Apothekenwahl noch höher eingeschätzt als das Wirtschaftlichkeitsgebot der Kassen. Deshalb wird nun an einer Verfassungsbeschwerde gefeilt. Ausarbeiten wird sie Thorsten Kingreen Professor am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Sozialrecht und Gesundheitsrecht an der Universität Regensburg – mit Zuarbeit der Berliner Anwälte.  Einfach wird es nicht sein, die Karlsruher Richter zu überzeugen. Nur einen Bruchteil der eingelegten Beschwerden nehmen sie überhaupt zur Entscheidung an. Im Mai 2014 waren bereits die Verfassungsbeschwerden von zwei Apothekern gescheitert, die gegen die Null-Retax-Urteile des Bundessozialgerichts im Musterstreit mit der Techniker Krankenkasse vorgehen wollten. Doch die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt.

Lesen Sie mehr: Verfassungsbeschwerde gegen Zyto-Exklusivverträge

Kirsten Sucker-Sket

Um nicht ganz so viel Geld dürfte es im Fall der Kittelverbrennung gehen. Hier hatten Pharmaziestudierende aus Jena bei ihrer rituellen Kittelverbrennung einen Unfall: Nach einer Verpuffung hatte einer der Feiernden erschreckt eine brennende Ethanolflasche von sich geworfen – das führt zu Verletzungen bei 13 Studierenden. Die Frage: Muss die Unfallkasse aufkommen? Dann müsste es sich um einen Arbeitsunfall handeln. Das Thüringer Landessozialgericht fand, dass die privat veranstaltete Aktion auf dem Unigelände nicht in den Verantwortungsbereich der Uni fiel und lehnte die Haftung der Unfallkasse ab. Die Revision zum Bundessozialgericht ließ es nicht zu. Doch nun ist Nichtzulassungsbeschwerde gestellt. Das heißt: Die obersten Sozialrichter in Kassel müssen nun darüber befinden, ob das Verbrennungs-Ritual und seine Folgen eine Angelegenheit von grundsätzlicher Bedeutung ist – dann könnte der Fall tatsächlich in weitere Instanz gehen.

Lesen Sie mehr: Streit um Kittelverbrennung geht vors Bundessozialgericht

Rechtlich zu prüfen ist sicherlich auch das neue Versorgungsmodell für ländliche Regionen, das die niederländische Versandapotheke DocMorris plant. In einer baden-württembergischen Gemeinde will sie in den Räumen einer ehemaligen Apotheke einen digitalen pharmazeutischen Beratungsservice kombiniert mit einem Kommissionierautomaten anbieten. Kunden können sich hier tele-pharmazeutisch durch Apotheker und PTA beraten lassen, die in den Niederlanden sitzen. Sie prüfen sogar ihre Rezepte und bedienen dann aus der Ferne den Kommissionierautomaten, der sowohl Rx- als auch OTC-Arzneimittel ausgibt. 

Lesen Sie mehr: DocMorris plant Tele-Apotheke in Hüffenhardt 


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Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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