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Das geplante neue Antikorruptionsgesetz schwebt wie ein Damoklesschwert über den Gesundheitsberufen – auch über den Apothekern. Stehen wir jetzt mit einem Bein im Gefängnis? Oder ist dieses Bild bloße Panikmache? Dr. Elmar Mand referiert beim ApothekenRechtTag über die Konsequenzen der neuen Straftatbestände.
Zwar stockt das Gesetzgebungsverfahren für die neuen
Straftatbestände zur Korruption im Gesundheitswesen derzeit. Fest steht aber:
Der Gesetzgeber wird mit ihnen ein scharfes Schwert für
Strafverfolgungsbehörden und Staatsanwaltschaften schaffen. Wer sich als
Apotheker zurzeit – zum Beispiel bei Zuwendungen – noch im rechtlichen
Graubereich bewegen mag, läuft in Zukunft Gefahr, folgenreichen
strafrechtlichen Risiken ausgesetzt zu sein.
Dr. Elmar J. Mand, Mitglied der Forschungsstelle für Pharmarecht der Universität Marburg, zeigt in seinem Vortrag die Tragweite der neuen Korruptionstatbestände auf und beleuchtet dabei insbesondere den schmalen Grat zwischen Korruptionsstrafrecht und berufsrechtlichen Zuwendungsregelungen. Dabei gibt er wichtige Handlungsempfehlungen, um strafrechtliche Risiken zu vermeiden.
Programm-Info:
Der ApothekenRechtTag findet im Rahmen der INTERPHARM in Berlin statt.
Der Vortrag „Mit einem Bein im Gefängnis? Konsequenzen des neuen Korruptionsstrafrechts für Apotheker, Ärzte und die Pharmabranche“ von Dr. Elmar J. Mand steht am Freitag, dem 18. März 2016, 15.45 Uhr auf dem Programm.
Weitere Informationen, auch zum Kongress, dem Rahmenprogramm und weiteren Veranstaltungen finden Sie unter www.interpharm.de.
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