- DAZ.online
- News
- Politik
- G-BA muss Mitglieder in ...
Nach BPI-KLAGE
G-BA muss Mitglieder in Unterausschüssen offenlegen
Offiziell wird nicht kommuniziert, wer im Unterausschuss Arzneimittel des G-BA sitzt. Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie klagte auf Veröffentlichung der Namen, das Verwaltungsgericht Berlin bestätigte nun das Anliegen des BPI. Das Anliegen des Pharmaverbands verwundert dennoch.
Das Informationsfreiheitsgesetz gilt auch für die Unterausschüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Das hat das Verwaltungsgericht in Berlin am Donnerstag festgestellt: Der G-BA muss demnach auf Anfrage Auskunft geben über die Mitglieder seiner Unterausschüsse.
Geklagt hatte 2014 der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI), er wollte vom G-BA offiziell Auskunft erhalten über die Mitglieder des Unterausschusses Arzneimittel. Nachdem dies verweigert wurde, hatte der BPI vor dem Verwaltungsgericht Berlin Klage eingereicht.
Erstaunlich bleibt der Vorgang, müssten Verantwortliche des BPI die Mitglieder des G-BA Unterausschusses doch persönlich kennen - aus unzähligen Sitzungen und Verhandlungen, etwa im Rahmen des AMNOG-Prozesses.
Berechtigtes Interesse
„Das Gericht hat mit seinem Urteil bestätigt, dass die Pharmaindustrie auch ein berechtigtes Interesse an transparenten Informationen hat“, erklärte dennoch Norbert Gerbsch, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des BPI, in einer Pressemitteilung.
Ob der G-BA Rechtsmittel einlegt, ist noch unklar. Josef Hecken, Unparteiischer Vorsitzender des G-BA, erklärte am Donnerstag, dass eine Bewertung derzeit nicht möglich sei. „Wir werden nach Eingang und Prüfung des schriftlichen Urteils die möglichen Konsequenzen und das weitere Vorgehen entscheiden.“
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.