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Retaxfalle
Bei teuren Verordnungen für Asylbewerber den Kostenträger prüfen
Bei normalen Kassenrezepten zulasten der GKV muss die Apotheke nicht prüfen, ob der angegebene Kostenträger zur Zahlung verpflichtet ist, sprich ob der Patient tatsächlich bei der genannten Kasse versichert ist. Bei Rezepten für Asylbewerber fehlen solche Vereinbarungen. Das führt in der Praxis zu Problemen.
Grundsätzlich erhalten registrierte Asylbewerber in Deutschland Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, darunter fällt auch die Gesundheitsversorgung. Die Erstattung von Verordnungen ist je nach Bundesland unterschiedlich geregelt.
Kommen Asylbewerber mit rosa Rezepten in die Apotheke, ist es wichtig, darauf zu achten, dass der jeweilige Kostenträger richtig benannt ist. Die regionalen Vorschriften und Vereinbarungen erfahren die Apotheken bei ihren Verbänden.
Bei regulär gesetzlich Versicherten gilt: Der angebene Kostenträger zahlt. Die Apotheke muss nicht prüfen, ob die Kasse auf dem Rezept tatsächlich zur Kostenübernahme verpflichtet ist. Eine entsprechende Vereinbarung existiert für Asylbewerber nicht. Dass das zu Schwierigkeiten führen kann, zeigt ein Fall, über den das Deutsche Apothekenportal (DAP) berichtet.
Geänderter Status, geänderte Zuständigkeiten
Eine Apotheke erhält eine Verordnung über Penicillin V für einen Asylbewerber. Als Kostenträger ist die für Asylbewerber zuständige Stelle des Landkreises, in diesem Fall das Sozialamt, angegeben. Die Verordnung wird beliefert. Rezeptsumme waren 12,67 Euro. Etwas später erhält die Apotheke die Verordnung von ihrer Rezeptabrechnungsstelle ohne Vergütung zurück. Der Kostenträger lehne die Bezahlung ab, so die Begründung.
Ein Schreiben des auf dem Rezept genannten Kostenträgers erklärt das Vorgehen. Es bestehe keine Leistungspflicht mehr, da sich der Status des Asylbewerbers geändert hat. Dieser erhalte bereits seit dem 1. Dezember 2015 (Rezeptdatum 14. Dezember 2015!) keine Asylleistungen mehr, da er mittlerweile einen Aufenthaltstitel habe, heißt es in dem Brief (siehe Foto).
Der Arzt hatte bisher keine
Absetzung seiner Leistung bekommen. Das ergab eine Nachfrage.
Was heißt das für die Praxis?
Demnach bietet es sich also an, bei Verordnungen für Asylbewerber zu überprüfen, ob der jeweilige Patient überhaupt noch nach den Vorgaben des Asylbewerberleistungsgesetzes leistunsgberechtigt ist. Bei der aktuellen, niedrigpreisigen Verordnung steht der entstandene Schaden nach Ansicht des DAP wohl in keinem Verhältnis zum Aufwand, die Person ausfindig zu machen und den Status vorab zu klären. Die Absetzung sei „unter unentgeltliche soziale Hilfe zu verbuchen“, schlagen die Retaxexperten vor. Ab einem Erstattungsbetrag von 1.000 Euro empfiehlt der Bayerische Apothekerverband aber den Apotheken, mit dem Kostenträger vorab Rücksprache zu halten.
Der Rat, die Kostenübernahme vorab zu klären, stößt in der Praxis immer wieder an Grenzen. Abends, Freitagnachmittag oder Samstag sind die entsprechenden Stellen schlecht zu erreichen. Nicht alle Verordnungen, zum Beispiel Antibiotika oder Arzneimittel gegen Tuberkulose, erlauben einen Aufschub. Auch hier schildert das DAP einen Fall, wo es zwar nicht um 1000 Euro, aber doch um Tuberkulosemittel für über 300 Euro geht.
Apotheke trägt das Risiko
In solchen Fällen muss dann wohl die Apotheke selbst das Risiko tragen und hoffen, dass es keinen Erstattungsausschluss gibt, resümieren die Retaxfachleute vom DAP. Wünschenswert wäre zeitnah eine Vereinbarung analog zur GKV. So hätten die Apotheker mehr Erstattungssicherheit ohne vorher jedes Mal aufwändig recherchieren zu müssen.
8 Kommentare
Den Wehrlosen beißen die Hunde .........
von Wolfgang Müller am 29.03.2016 um 11:51 Uhr
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Rezept für Asylbewerber
von Joachim Ramge am 25.03.2016 um 10:44 Uhr
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AW: SOZ-Rezept als Junk-Bond?
von Andreas P. Schenkel am 25.03.2016 um 22:36 Uhr
AW: Also im LK Eichstätt....
von gabriela aures am 26.03.2016 um 20:04 Uhr
Mooooooooment!
von Andreas P. Schenkel am 24.03.2016 um 23:53 Uhr
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Asylbewerberrezepte
von Gregor Huesmann am 24.03.2016 um 22:13 Uhr
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So geht's nicht!
von Deborah Hof-Klatt am 24.03.2016 um 20:31 Uhr
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Wer braucht solch einen Verband ..........
von Gunnar Müller, Detmold am 24.03.2016 um 19:00 Uhr
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