Beratungs-Quickie

Opioidpflaster für einen Schmerzpatienten

München - 07.04.2016, 15:10 Uhr

(Foto:Minerva Studio/Fotolia)

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Welche Punkte sind bei der Beratung wichtig? Was für Zusatzinformationen kann man geben? Im „Beratungs-Quickie“ stellen wir jede Woche einen neuen Fall vor. Diesmal geht es um einen älteren Herrn, der eine Betäubungsmittel-Verordnung über Buprenorphin-Pflaster einreicht.

Der 79-jährige Stammkunde erscheint am Tag der Rezeptausstellung. Er hat ein chronisches Wirbelsäulenleiden und bekommt die Pflaster schon über einen längeren Zeitraum.

Formalien-Check

Verordnet sind acht Stück transdermale Pflaster Norspan® 50 µg/h N2 mit Pharmazentralnummer. Das Rezept enthält offensichtlich einen Druckfehler. Laut PZN handelt es sich um Norspan® 5 µg/h. Norspan® 50 µg/h ist nicht auf dem Markt. Nach Rücksprache mit dem Arzt können Teil I und II der BtM-Verordnung korrigiert werden, die Apotheke muss allerdings sicherstellen, dass der Arzt die Änderung auch auf Teil III der Verschreibung vermerkt. Außerdem muss die Rücksprache mit Datum und Unterschrift auf beiden Teilen dokumentiert werden.

Der Austausch durch Generika  ist vom Arzt ausgeschlossen. Preisgünstige Importe müssten im aktuellen Fall nicht beachtet werden, da für das verordnete Arzneimittel ein Rabattvertrag besteht.

Auf die Angabe der Beladungsmenge kann verzichtet werden, wenn sie, wie hier, aus dem namentlich verordneten Firmenprodukt unzweifelhaft hervorgeht.

Norspan® 5 µg/h mit acht Pflastern hat keine N-Bezeichnung (mehr). Allgemein gilt nach Rahmenvertrag § 4 (1c), dass die verordnete Stückzahl für die Auswahl maßgeblich ist. Die verordnete Menge liegt zwischen den beiden N-Bereichen N1 und N2, aber nicht über der größten Messzahl. Abzugeben sind also acht Pflaster Norspan® 5 µg/h.  

Die Angabe „Dosierung gemäß ärztlicher Anordnung“ ist uneindeutig und muss auf den Rezeptteilen I - III in „Dosierung gemäß schriftlicher Anweisung“ geändert werden. Im aktuellen Fall ist wegen des Druckfehlers bei der ärztlichen Rücksprache die genaue Dosierung abzuklären. Die vom Arzt angegebene Dosierung ist auf die Packung zu übertragen.

Ein Pflaster enthält 5 mg Buprenorphin, bei acht Pflastern entspricht das einer Gesamtabgabe von 40 mg. Der Arzt hat dem Patienten innerhalb von 30 Kalendertagen nicht mehr als 800 mg Buprenorphin oder nicht mehr als zwei Betäubungsmittel verordnet. Im vorliegenden Fall ist also kein „A“ notwendig.

Auf dem Rezept ist kein Gebührenstatusfeld angekreuzt. Der Stammkunde hat einen gültigen Befreiungsausweis vorgelegt. Die Apotheke darf das Kreuz „Gebühr frei“ unter Angabe der Gültigkeitsdauer und der Nummer des Befreiungsausweises ergänzen. Die Änderung ist mit Datum und Unterschrift abzuzeichnen.

Eine BtM-Verordnung darf nur bis zum 8. Tag (inklusive Verschreibungsdatum) beliefert werden.

Es ist auf die korrekte Dokumentation von BtM-Verordnungen gemäß §§ 13 und 14 BtMVV zu achten. 

Hilfe zum BtM-Rezept-Check finden Sie hier oder in den Arbeitshilfen des DAP:

Beratungs-Basics

Die Schmerzpflaster enthalten Buprenorphin, 5 mg pro abgeteilter Arzneiform. Buprenorphin zählt zu den hochpotenten Opioidanalgetika (der WHO-Stufe III). Das Arzneimittel wird zur Behandlung von mittelstarken nicht-malignen Schmerzen eingesetzt. Es ist nicht zur Behandlung akuter Schmerzen geeignet. Bei Bedarf müssen Patienten zusätzlich kurzwirksame Analgetika erhalten.

Patienten müssen über den korrekten Umgang mit Opioidpflastern aufgeklärt werden. Das BtM ist zu Hause besonders gut geschützt aufzubewahren. Gebrauchte Pflaster haben einen hohen Restgehalt an Buprenorphin. Zum Entsorgen sind die Klebeflächen aufeinanderzukleben. Dabei ist ein Hautkontakt zu vermeiden.

Gegen Obstipation empfiehlt sich die regelmäßige Einnahme von Macrogolen in Kombination mit ausreichend Flüssigkeit. Ggf. ist eine Zusammenstellung mehrerer Abführmittel notwendig. Ist die Verstopfung die Nebenwirkung einer Behandlung mit Opiaten, sind Laxantien durch die gesetzlichen Krankenkassen erstattungsfähig und können gemeinsam mit dem Opioid auf dem BtM-Rezept verordnet werden. Siehe OTC-Ausnahmeliste (AM-Rl des GB-A).

Auch noch wichtig

Sehr häufig treten Pruritus und Erytheme an der Applikationsstelle auf. Auch Nebenwirkungen wie Verstopfung, Mundtrockenheit, Übelkeit und Erbrechen sowie Kopfschmerzen, Schwindel und Somnolenz sind sehr häufig.

Bei älteren Patienten ist keine Dosisanpassung erforderlich. 

Starke Müdigkeit, Erbrechen oder Übelkeit können auch ein Hinweis auf eine Überdosierung sein. Die Symptome sollten nicht im Rahmen der Selbstmedikation behandelt werden. Alle Pflaster sind unverzüglich von der Haut zu entfernen, der Patient wach zu halten und der Notarzt zu rufen!

Das Reaktionsvermögen ist insbesondere zu Behandlungsbeginn, bei Dosistitration und im Zusammenwirken mit zentralwirksamen Mitteln so weit beeinträchtigt, dass der Patient bis zu 24 Stunden nach dem Entfernen des Pflasters nicht fahren oder Maschinen bedienen sollte.

Wechselwirkungen mit verordneten Arzneimitteln und in der Selbstmedikation sind zu beachten. (Cave: ZNS-dämpfende Substanzen; MAO-Hemmer)

Bei Fieber und Wärmeeinwirkung (z. B. durch Heizkissen, Heizdecke, Wärmelampe, Sauna) ist eine verstärkte Resorption von Buprenorphin über die Haut möglich. Es besteht die Gefahr einer Überdosierung. In der Selbstmedikation sind keine wärmenden Salben bzw. Pflaster zu empfehlen. Auch Seifen, Öle, Kosmetika, Alkohol oder andere Mittel, die die Haut reizen oder verändern, erhöhen möglicherweise die transkutane Absorption von Buprenorphin - daher soll die Haut vor dem Aufkleben nur mit Wasser gereinigt werden.

Nach Entfernen des Pflasters bleibt der analgetische Effekt noch einen gewissen Zeitraum bestehen. Bei Therapieumstellung gilt, dass ein Opioid zur Folgebehandlung nicht innerhalb von 24 Stunden nach Entfernung des Pflasters verabreicht werden sollte.

Der DAZ.online-Beratungsquickie

Jede Woche präsentieren wir einen kurzen Fall, wie er im Apothekenalltag vorkommen könnte. Die Fälle und die Beratungshinweise basieren auf dem Rezepttrainer 1, dem Rezepttrainer 2 und dem HV-Trainer, des Deutschen Apotheker Verlags.
Die Beispiele geben Anregungen zur Beratung und anderen Dingen, die bei der Abgabe zu beachten sind:

  • Formalien-Check: unter anderem Informationen zur Verordnungsfähigkeit sowie Gültigkeit des Rezeptes
  • Beratungs-Basics: die wichtigsten Informationen zur Anwendung
  • Auch noch wichtig: Infos zu häufigen Nebenwirkungen und anderen Anwendungsproblemen, Wechselwirkungen mit der Selbstmedikation, Warnzeichen für Komplikationen, …
  • Darf`s ein bisschen mehr sein? Weitergehende Informationen und mögliche Zusatzempfehlungen
Fehlt was?
Haben wir etwas Wichtiges übersehen, haben Sie noch eine weitere Idee oder gar einen ganz anderen Ansatz? Nutzen Sie die Kommentarfunktion und lassen Sie es uns wissen.

Darf´s ein bisschen mehr sein?

Der freundliche ältere Herr bedankt sich für die Mühe wegen der Rezeptformalitäten. Nicht umsonst sei das hier seine Stammapotheke. Alle Mitarbeiter seien immer äußerst zuvorkommend. Im Übrigen habe die Geschichte mit seinen Rückenschmerzen trotz allem einen positiven Aspekt. Angefangen mit dem freundlichen Apothekenteam, seiner netten Physiotherapeutin bis hin zu seiner herzlichen Haushaltshilfe: Noch nie zuvor haben sich so viele reizende Damen gleichzeitig um sein Wohlergehen bemüht. Und das genieße er dann doch ein bisschen. 


Manuela Kühn, Apothekerin
redaktion@daz.online


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1 Kommentar

Mir fehlt der ...

von gabriela aures am 07.04.2016 um 13:12 Uhr

...wichtige Hinweis, Härchen/Haare an der vorgesehenen Klebefläche NICHT mittels Rasieren zu entfernen (Mikroschnitte und erhöhte Wirkstofffreigabe), sondern nur mit der (Nagel)Schere !
*Klugscheißmodusaus*

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