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Änderung am ausschreibungsverfahren
Schonfrist für Rabattverträge
Im Pharmadialog ging es auch um Generika-Rabattverträge. Nach Informationen von DAZ.online könnte sich beim Vergabeverfahren einiges ändern: Um die Lieferfähigkeit zu verbessern, sollen die Verträge erst sechs Monate nach dem Zuschlag in Kraft treten. Im Gespräch ist auch noch, ob Exklusivverträge untersagt werden sollen.
Dem Vernehmen nach ging es bei dem Treffen zwischen den Vertretern des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) und der Pharmaindustrie insbesondere um Lieferengpässe. Konkret sei es darum gegangen, dass viele Kassen den Herstellern offenbar zu kurze Fristen zwischen Zuschlag und Auslieferung einräumen.
Nach einigen Diskussionen soll sich der Vorschlag eines sechsmonatigen „Planungshorizontes“ durchgesetzt haben. Konkret ist geplant, dass die Hersteller zwischen dem Zuschlag und dem eigentlichen Start der Tranche ihre Lager ausreichend bestücken, um dann ab dem siebten Monat die sofortige Lieferfähigkeit zu garantieren. Diese Regelung soll dann für alle Krankenkassen und alle Rabattverträge gelten.
Zu kurze Frist bei einigen Kassen
Die Kassen gehen dabei sehr unterschiedlich vor: Das AOK-System schaut relativ weit voraus und informiert die Gewinner der jeweiligen Tranche meisten bis zu fünf Monate im Voraus. Die meisten Kassen erteilen die Zuschläge allerdings nur wenige Wochen vor dem Lieferbeginn. Das BMG wolle mit der Neuregelung insbesondere die Lieferfähigkeit direkt nach dem Start verbessern, hieß es aus Teilnehmerkreisen.
Beim Thema Lieferengpässe kamen auch exklusive Ausschreibungen auf den Tisch. Das Ministerium soll sich dafür stark gemacht haben, grundsätzlich nur noch Mehrfachvergaben zuzulassen. Ob dieser Punkt in der Ergebnispräsentation am Dienstag enthalten sein wird, ist allerdings unwahrscheinlich. Dem Vernehmen nach will das Ministerium darüber erst mit den Kassenverbänden sprechen.
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