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DAZ - Tipp aus der Redaktion
Von Compassionate Use, Off-label-Einsatz und individuellen Heilversuchen
Todkranke (und ihre Angehörigen) klammern sich an jeden Strohhalm. Oft setzen sie große Hoffnung auf noch nicht zugelassene Wirkstoffe oder setzen Arzneimittel außerhalb der zugelassenen Indikationen ein. Aber wie ist dafür eigentlich der rechtliche Rahmen? Die Artikel-Empfehlung aus der aktuellen DAZ von Benjamin Wessinger.
Die zehnjährige Hannah ist an neuronaler Ceroid-Lipofuszinose erkrankt. Diese bisher unheilbare Krankheit führt schon in frühen Jahren zu Demenz – und früher oder später zum Tod. Berühmt wurde Hannah, weil ihre Eltern mit großer medialer Präsenz einen Arzneimittelhersteller davon überzeugen wollen, ihrer Tochter ein vielversprechendes, bisher aber nicht zugelassenes Arzneimittel zur Verfügung zu stellen. Aber darf der Hersteller das Präparat überhaupt außerhalb der klinischen Studien abgeben?
Das Arzneimittelrecht eröffnet tatsächlich einige Möglichkeiten, Arzneimittel auch ohne bzw. außerhalb ihrer Zulassung einzusetzen. In einem Hintergrund-Beitrag erläutert die DAZ in dieser Woche, welche Möglichkeiten das sind, welche Voraussetzungen dafür vorliegen müssen und wann die Krankenkassen zur Kostenübernahme verpflichtet sind.
Meine Artikel-Empfehlung in der DAZ dieser Woche: „Jenseits der Zulassung – Wenn nicht ausreichend erprobte Arzneimittel die letzte Hoffnung sind“ von Michael van den Heuvel.
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Ich wünsche Ihnen eine gute Lektüre!
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