Meinung

Zyto-Ausschreibungen verwerfen!

14.04.2016, 11:00 Uhr

Europäische Ausschreibungen für Zytostatika sind sinnlos, sagt Apotheker Franz Stadler. (Foto: Marco Herrndorff / Fotolia)

Europäische Ausschreibungen für Zytostatika sind sinnlos, sagt Apotheker Franz Stadler. (Foto: Marco Herrndorff / Fotolia)


Krankenkassenausschreibungen zur Patientenversorgung mit applikationsfertigen Infusionslösungen sind gesetzeskonform nicht zu bedienen. Sie müssen nicht zwingend verboten werden, sondern sie sind schlicht nicht möglich, sagt Apotheker Dr. Franz Stadler. 

Zyto-Ausschreibungen werden immer wieder kontrovers diskutiert. Meist geht es um juristische Auseinandersetzungen, um das freie Apothekenwahlrecht der Patienten, um Krankenkassen, die sparen wollen und müssen, um Kosten, die explodieren oder die Bildung von marktbeherrschenden Oligopolen.

Ohne Zweifel - alle diese Argumente haben ihre Berechtigung. Bringt man aber Ausschreibungen mit der Tatsache in Verbindung, dass über 90 Prozent der Wirkstoffe nur 24 Stunden oder weniger haltbar sind, dann wird schnell klar, dass die Versorgung onkologischer Patienten nur wohnortnah durch spezialisierte Apotheken erfolgen kann. Eine europaweite Ausschreibung ist unter den gegebenen Bedingungen sinnlos.  

Lieferung an Apotheke per Hubschrauber?

Selbst wenn wir die in den aktuellen Ausschreibungsunterlagen der AOK Nordost geforderte adhoc-Lieferzeit von 45 Minuten unbeachtet lassen, bleiben für Lieferungen über weitere Entfernungen (mehr als 50 km) nur zwei denkbare Möglichkeiten:

  • Alle Herstellungen werden so eng getaktet und mit einem erheblichen logistischen Aufwand derart ausgeliefert, dass sie innerhalb von 24 Stunden nach Herstellung am Patienten angewandt werden können – sehr teuer und unrealistisch.
  • Es wird auf Vorrat hergestellt und geliefert, was aber nur unter den Annahmen deutlich längerer Haltbarkeiten, einer Wiederverwendung und Umetikettierung nicht benötigter Infusionsbeutel finanziell darstellbar wäre – arzneimittelrechtlich illegal und für die Patienten möglicherweise gefährlich.

Gehen wir also davon aus, dass der Transport nicht mit Hubschraubern durchgeführt werden wird, ist allein die spezialisierte Apotheke vor Ort, die kurze Anfahrtswege, einen guten, gewachsenen Kontakt zum Onkologen und seinem Team hat und über die nötigen, behördlich genehmigten Vorrichtungen zur mikrobiell sauberen Herstellung verfügt, in der Lage, die Anforderungen einer legalen und qualitativ hochwertigen Versorgung zu erfüllen (inklusive der notwendigen adhoc-Lieferungen!).

Wozu also ausschreiben? Niemand, weder Kassen noch Politik, sollten wegen möglicher Einsparungen die Augen vor den Realitäten verschließen. Soweit möglich können weitere Einsparungen auch, wie bisher, auf dem Verhandlungsweg zwischen GKV-Spitzenverband und DAV erzielt werden. Im Interesse der Patienten sollte dies auch der einzige mögliche Weg sein. Lasst uns Zyto-Ausschreibungen endgültig verwerfen!


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