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DAZ – Tipps der Redaktion
Avastin – wenn die Ausnahme zur Regel wird
VEGF-Inhibitoren verhindern, dass Blutgefäße in die Netzhaut einwachsen und können die altersbedingte Makuladegeneration stoppen oder zumindest aufhalten. Zum Einsatz kommen aber nicht Ranibizumab und Aflibercept, sondern das Krebsmedikament Avastin. Warum? Die DAZ-Redaktion wagt Fazit und Ausblick.
Die Behandlungen der altersabhängigen Makuladegeneration (AMD) und des diabetischen Makulaödems haben in den letzten Jahren durch die Einführung von VEGF-Inhibitoren einen beachtlichen Fortschritt erfahren. Am häufigsten zur Anwendung kommen allerdings nicht die in diesen Indikationen zugelassenen Vertreter Ranibizumab und Aflibercept, sondern das Krebsmedikament Avastin mit dem Wirkstoff Bevacizumab. Warum? Ganz einfach: Weil es etwa 40-fach günstiger ist.
Off-label-Einsatz – eigentlich, wenn es keine Alternative gibt
Antikörper, die sich gegen den vaskulären endothelialen Wachstumsfaktor (VEGF) richten, verhindern, dass neue Gefäße in die Netzhaut einwachsen, und können den Krankheitsverlauf stoppen oder zumindest verlangsamen. Das kann auch Bevacizumab, dennoch hat der Hersteller Roche nie eine Zulassung beantragt.
Der Einsatz eines Arzneistoffs im off label kann damit begründet werden, dass keine andere Therapie verfügbar ist. Die Kosten werden dann als Ausnahmefall von gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Der Gedanke der Wirtschaftlichkeit ist in der Definition nicht verankert und dennoch wird der Off-label-Use von Bevacizumab genau aus diesem Grund in Deutschland geduldet und in großer Breite umgesetzt.
Aus wissenschaftlicher Sicht, so ergab auch eine kürzlich erschienene Vergleichsstudie von VEGF-Inhibitoren bei diabetischen Makulaödem, spricht nichts gegen die intravitreale Anwendung von Bevacizumab. Doch warum kommt es dann nicht zur Zulassung? Und ist dieser überbordende Off-label-Use rechtlich gesehen überhaupt erlaubt? Wer haftet, wenn dabei etwas schief laufen sollte?
Die DAZ begab sich in ihrem neuen Heft auf Stimmenfang: Hersteller, Zulassungsbehörde, Krankenkasse, ein Rechtsanwalt, ein Augenarzt und ein Apotheker kommen zu Wort und sprechen über das offene Geheimnis, dass Bevacizumab bei AMD und diabetischem Makulaödem trotz fehlender Zulassung meist erste Wahl ist.
Meine Artikel-Empfehlung in der DAZ dieser Woche: „Off-label-Use im großen Stil“. Weitersagen erlaubt!
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