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Exklusive Rabattverträge
Apotheker und Kliniken gegen Zyto-Ausschreibungen
Die kürzlich vom AOK-System bekannt gegebenen neuen Rabattverträge für die Zytostatika-Versorgung treten im Juli 2016 in Kraft. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft hat angekündigt, sich bei der Politik vehement gegen das „Ausschreibungs-Unwesen“ zu beschweren – und sucht Unterstützung bei den Apothekern.
Der AOK-Bundesverband hatte im März bekannt gegeben, dass er die Zytostatika-Versorgung in fünf Bundesländern ausgeschrieben hat: Hessen, Hamburg, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein. Erhält eine Apotheke den Zuschlag, muss sie alle AOK-versicherte Krebspatienten in der jeweiligen Losregion exklusiv versorgen. Das Bundessozialgericht hatte davor ein wegweisendes Urteil gefällt, in dem das Gericht den Krebspatienten bei onkologischen Zubereitungen das Recht auf die freie Apothekenwahl abgesprochen hatte, wenn Rabattverträge bestehen.
Die Apotheker reagierten erzürnt auf das Urteil – eine Verfassungsbeschwerde ist eingelegt. Unterstützung erhalten sie jetzt von den Krankenhäusern. Dr. Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), warb dafür, dass Apotheker und Kliniken sich gemeinsam bei der Politik für die Abschaffung der exklusiven Ausschreibungen in diesem Bereich stark machen. „Die Zytostatika-Versorgung müsste patientennah organisiert werden“, sagte Baum.
Aus Baums Sicht müssten die exklusiven Verträge abgeschafft werden. „Wir sehen hier ganz klar oligopolistische Industrie-Versorgungsstrukturen“, beschwerte sich der DKG-Chef. Dagegen seien mittelständische Versorgungsstrukturen durch Apotheken chancenlos. Man müsse bei der Politik gemeinsam dafür werben, das „Ausschreibungs-Unwesen“ zu bekämpfen.
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