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Für einen Teil der Dienstleistungen, die in Apotheken erbracht werden, ist es erforderlich, die Zustimmung der Patienten einzuholen. Die ABDA stellt dazu entsprechende Dokumente zur Verfügung. Einige davon wurden überarbeitet, beispielsweise die Einwilligungserklärung für die Medikationsanalyse.
Sollen in der Apotheke arzneimittel- und gesundheitsbezogener Daten von Patienten erhoben, verarbeitet und genutzt werden, muss der Patient schriftlich sein Einverständnis erklären. Auf der Internetseite der ABDA können die benötigten Dokumente jeweils heruntergeladen werden.
Der Patient erklärt sich mit seiner Unterschrift damit einverstanden, dass im Rahmen der beschriebenen Dienstleistung beispielsweise seine Medikation hinsichtlich arzneimittelbezogener Probleme, wie etwa Wechselwirkungen und Problemen bei der Anwendung, geprüft wird.
Außerdem stimmt er zu, dass die Apotheke Kontakt mit dem behandelnden Arzt Kontakt aufnimmt, falls weitergehende Fragen oder Probleme geklärt werden müssen, zum Beispiel im Zusammenhang mit der Arzneimitteltherapie oder einer Ernährungsberatung. Und zwar auch, wenn um Arzneimittel geht, die nicht von diesem Arzt verordnet wurden. Mit Unterzeichnung der Erklärung entbindet der Patient für diesen Fall sowohl das pharmazeutische Personal der Apotheke als auch den Arzt von der Schweigepflicht.
Neu für die Apotheke
Von folgenden Einwilligungserklärungen zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung arzneimittelbezogener und gesundheitsbezogener Daten des Patienten in der Apotheke sind jetzt überarbeitete Versionen verfügbar:
- für die patientenindividuelle manuelle Neuverpackung von Fertigarzneimitteln für bestimmte Einnahmezeitpunkte
- für den Versand der Arzneimittel aus der Apotheke
- für die Medikationsanalyse
- für die Ernährungsberatung in der Apotheke
- für die Versorgung der
Bewohner von Heimen
Weiter Arbeitshilfen sowie zahlreiche Leitlinien finden sie auf www.abda.de.
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