harte vertragsstrafen

Knappschaft schreibt Zyto-Versorgung exklusiv aus

Berlin - 24.05.2016, 12:55 Uhr

Die nächste Krankenkasse will von Apotheken Rabatt auf onkologische Zubreitungen. (Foto: VZA)

Die nächste Krankenkasse will von Apotheken Rabatt auf onkologische Zubreitungen. (Foto: VZA)


Offenbar beflügelt vom Zyto-Urteil des Bundessozialgerichts will jetzt auch die Knappschaft Bahn-See mit Apotheken exklusive Verträge zur Zyto-Versorgung schließen. Die Kasse beschränkt sich in ihrer ersten Ausschreibung auf Nordrhein-Westfalen.

Die Knappschaft Bahn-See hat am 21. Mai im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union eine Ausschreibung veröffentlicht: Es geht um Verträge mit Apotheken zur Versorgung von Versicherten der Knappschaft mit in der Apotheke hergestellten parenteralen Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln in der Onkologie zur unmittelbaren ärztlichen Anwendung bei Patienten für das Bundesland Nordrhein-Westfalen.

Maximal acht Zuschläge pro Apotheke

Der Auftrag ist in 17 Lose aufgeteilt. Diese wurden nach den Postleitzahlen in NRW gebildet. Pro Los ist ein Vertrag mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer vorgesehen. Apotheken, die sich an der Ausschreibung beteiligen, können für alle Lose bieten – maximal sind pro Apotheke acht Zuschläge drin. Starten sollen die Verträge im September 2016. Es ist eine Laufzeit von zwei Jahren – ohne Verlängerungsoption – vorgesehen.

Zuschlagskriterium sind die Kosten; es geht um die „erzielbare Gesamtersparnis bezogen auf die Ausgaben des Referenzzeitraums in Euro“. Die Kasse erwartet von der Vertragsapotheke, dass sie prozentuale Preisabschläge auf den jeweils aktuellen mg-Preis der Hilfstaxe sowie einen pauschalen Abschlag auf die jeweiligen Arbeitspreise gewährt.

Der Vertrag sieht vor, dass die Apotheke sicherstellen muss, dass sie die Rezeptur erforderlichenfalls nach entsprechender Vorabinformation durch die Verordner innerhalb von zwei Stunden liefern kann.

60 Euro Strafe für eine Stunde Verzug

Zudem werden Vertragsstrafen und Erstattungsansprüche geregelt, wenn die Apotheke nicht so liefert wie sie soll. Gerät sie etwa mit der Lieferung eines Einzelauftrags in Verzug, so ist die Kasse berechtigt, für jede Stunde des Verzugs, eine Vertragsstrafe von 60 Euro zu verlangen. Kommt der Vertragspartner seiner Lieferpflicht gar nicht nach, muss er für die Mehrkosten für die Ersatzbeschaffung einstehen.

Bieten können interessierte Apotheken nun bis zum 22. Juni 2016, 11 Uhr. Die Vergabeunterlagen finden sich auf der Webseite der Knappschaft.

Erst kürzlich hat der AOK-Bundesverband seine Zyto-Ausschreibung für Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und das Rheinland abgeschlossen. Diese verlief etwas holprig, drei Mal verlängerte der Bundesverband Fristen, die letzte ist am 24. Mai 2016 abgelaufen.  


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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