Erfolg für den HAV

Hamburger Apotheken dürfen weiter Sondennahrung liefern

Hamburg / Süsel - 01.06.2016, 15:20 Uhr

Patienten, die auf Sondennahrung angewiesen sind, können diese weiter aus der Apotheke beziehen. (Foto: dpa - Report)

Patienten, die auf Sondennahrung angewiesen sind, können diese weiter aus der Apotheke beziehen. (Foto: dpa - Report)


Der Liefervertrag der Hamburger Apotheken für Spezial- und Sondennahrung mit der AOK Rheinland/Hamburg gilt weiterhin. Im Rahmen eines Vergleichs einigten sich Apothekerverein und AOK auf neue Bedingungen ab Oktober.

Der Rechtsstreit um die Lieferung von Spezial- und Sondennahrung durch Hamburger Apotheken ist beigelegt. Entgegen der ursprünglichen Auffassung der AOK Rheinland/Hamburg sind die Apotheken weiterhin lieferberechtigt.

Am Dienstag trafen sich der Hamburger Apothekerverein und die AOK Rheinland/Hamburg vor dem Hamburger Sozialgericht zu einem Anhörungstermin. Am 31. März 2016 hatte die AOK Rheinland/Hamburg gegenüber dem Hamburger Apothekerverein erklärt, die Apotheken seien ab 1. April nicht mehr lieferberechtigt. Denn die AOK habe mit einem anderen Vertragspartner einen neuen Vertrag mit niedrigeren Preisen abgeschlossen und der Vertrag mit den Apotheken sei nichtig. Der Hamburger Apothekerverein dagegen bestritt entschieden die angebliche Nichtigkeit des Vertrags und klagte daraufhin vor dem Sozialgericht. 

Termin beim Sozialgericht

Über den Anhörungstermin am 31. Mai berichtete Dr. Jörn Graue, Vorsitzender des Hamburger Apothekervereins, gegenüber DAZ.online, der zuständige Richter sei nicht von der Nichtigkeit des Vertrags ausgegangen. Es habe sich abgezeichnet, dass die wettbewerbsrechtliche Argumentation der AOK dazu auf den vorliegenden Vertrag nicht anwendbar sei. Vielmehr sei deutlich geworden, „dass der leitende Richter eher unserer Rechtsauffassung folgen würde als den Argumenten der AOK“. Daher habe Graue „im Interesse einer schnellen Wiederherstellung der Versorgungssicherheit der AOK einen Vergleich angeboten“. Er wertete es als „Zeichen vertragspartnerschaftlicher Vernunft“, dass die AOK diesem Vorschlag gefolgt sei und der Rechtsstreit damit gütlich beigelegt werden konnte. Zu den Hintergründen erklärte Graue, die AOK hätte den weiterhin gültigen Vertrag regulär mit einer Frist von drei Monaten kündigen und danach neue Preise festlegen können. Dies sei bei dem Vergleich zu berücksichtigen gewesen. Außerdem hätte ein längerer Rechtsstreit keine Versorgungssicherheit gebracht. 

Vergleich als Lösung

Der Vergleich sieht nun vor, dass die Apotheken bis zum 30. September zu den früheren Konditionen liefern können und der Vertrag zu diesem Termin gekündigt wird. Ab 1. Oktober werde der Vertrag mit neuen Konditionen weitergeführt. Bei der ersten Versorgung mit Spezial- und Sondennahrung könnten die Apotheken einen Aufschlag von 5 Prozent auf den Apothekeneinkaufspreis taxieren, womit die Beratungsleistung anerkannt werden solle. Für die Folgeversorgung werde der Apothekeneinkaufspreis minus 17 Prozent abgerechnet und damit derselbe Vertragspreis wie bei anderen Leistungserbringern.

Erfolg für Apothekerverein

Graue zeigte sich mit dem Ausgang des Rechtsstreit sehr zufrieden und erklärte dazu: „Von diesem Erfolg für den Rechtsfrieden profitieren nicht nur unsere Mitgliedsapotheken, deren Lieferberechtigung die AOK seit Anfang April dieses Jahres bestritten hatte, sondern vor allem auch die AOK-Versicherten, die nunmehr von unseren Apotheken wieder aus einer Hand versorgt werden können.“ Gegenüber DAZ.online ergänzte Graue, nun sei zu hoffen, dass die AOK die Patienten dementsprechend informiere. Besonders wichtig sei ihm, dass der Vertrag weiterhin gelte. Der Richter habe deutlich gemacht, dass trotz neuer Verträge mit anderen Leistungserbringern die bestehenden Verträge eingehalten oder regulär gekündigt werden müssten. Damit könnten mehrere Verträge nebeneinander bestehen.

Außerdem sieht sich Graue in seiner konsequenten Haltung bestätigt, die Gültigkeit von Verträgen einzufordern. Das Ergebnis des Termins vor dem Sozialgericht betrachte er als Teil einer ganzen Reihe von gerichtlichen Erfolgen des Hamburger Apothekervereins gegenüber Krankenkassen in den vergangenen Jahren.

 


Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


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