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Trotz der Machtstellung der Krankenkassen können Apotheker auf die Gültigkeit von Verträgen setzen. Die jüngste Einigung zur Lieferung von Sondennahrung in Hamburg macht damit auch Mut für andere Verträge wie den Retax-Kompromiss, meint DAZ-Redakteur Thomas Müller-Bohn.
Beharrlichkeit führt oft zum Ziel. Dies hat der Hamburger Apothekerverein im Streit mit der AOK Rheinland/Hamburg um Spezial- und Sondennahrung mal wieder deutlich gemacht. Die Krankenkasse hatte Ende März den bestehenden Vertrag für nichtig erklärt, weil ein neuer Vertrag mit Beitrittsmöglichkeit geschaffen wurde. Die Hamburger Apotheker fanden sich damit nicht ab und wählten den Klageweg. Auch wenn ein jahrelanger Rechtsstreit wohl niemandem geholfen hätte, hat in diesem Fall schon ein Anhörungstermin vor dem Sozialgericht zu einem sinnvollen Vergleich geführt. Auf die Dauer erhalten die Apotheker damit zwar auch nicht mehr als die AOK gemäß ihrem neuen Beitrittsvertrag zahlt. Doch auf der Habenseite stehen ein zusätzliches Entgelt für die Erstversorgung und eine geordnete Übergangsfrist, die eine konstruktive Kommunikation mit den Patienten ermöglicht.
Auf Verträge zu bestehen, ist aussichtsreich
Noch wichtiger dürfte der ideelle Erfolg sein. Denn mit dem Vergleich erkennt die Krankenkasse an, dass geschlossene Verträge bis zu einer ordnungsgemäßen Kündigung gelten. Auch wenn der Gesetzgeber neue Optionen für Beitrittsverträge oder künftig vielleicht weitere Möglichkeiten schafft, macht das bestehende Verträge nicht ungültig. Dass das Gericht offenbar schon in der ersten Anhörung eine solche Position durchblicken ließ, bekräftigt die Bedeutung von Verträgen. Demnach ist es auch für Apotheker aussichtsreich, auf Verträgen zu bestehen und nicht vor der vermeintlich erdrückenden Gegenmacht der Krankenkassen zurückzuschrecken.
Ein gutes Signal
Dies passt dann sogar in das klägliche Bild der jüngeren sozialgerichtlichen Entscheidungen zu Lasten der Apotheker. Gesetze haben die Machtverhältnisse im Gesundheitswesen immer mehr zu Gunsten der Krankenkassen verschoben und in diversen Verfahren zu Retaxationen haben zivilrechtliche Regeln, die Hintergründe des Apotheken- und Arzneimittelrechts sowie die Belange der Versorgungssicherheit vor Sozialgerichten leider nicht gezählt. Doch Verträge gelten offenbar auch dort. Dies ist zugleich ein gutes Signal für die jüngste Einigung im Retax-Streit. Die detaillierte vertragliche Regelung erscheint als aussichtsreiches Mittel gegen künftige Retax-Willkür. Das sollte den Landesapothekerverbänden zugleich eine Motivation sein, die noch offenen Fragen in zusätzlichen Verträgen auf Landesebene zu regeln. Offenbar ist das die Mühe wert.
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