- DAZ.online
- News
- Recht
- Preiswettbewerb gehört ...
Schmidt zu EuGH-Schlussanträgen
Preiswettbewerb gehört nicht in die Apotheke
ABDA-Präsident Friedemann Schmidt bedauert, dass
der Generalanwalt am EuGH der deutschen
Auffassung in Sachen Rx-Boni-Verbot nicht folgen will. Das ist für ihn „nicht
nachvollziehbar“. Rechtsanwalt Morton Douglas meint, die ABDA sei sich ihrer Sache möglicherweise zu sicher gewesen.
Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH), Maciej Szpunar, hat am heutigen Donnerstag seine
Schlussanträge im Fall „Deutsche Parkinson Vereinigung“ vorgelegt. Darin kommt
er zu dem Schluss: Die deutsche Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel beschränkt den freien Warenverkehr. Und diese Beschränkung sei nicht aus Gründen des Gesundheitsschutzes
gerechtfertigt.
ABDA-Präsident Friedemann Schmidt erklärte hierzu:
„Wir bedauern, dass der Generalanwalt den ausländischen Versandapotheken ein Unterlaufen der deutschen Arzneimittelpreisvorschriften erlauben will. Dass er die Gründe des deutschen Gesetzgebers für eine grenzüberschreitende Preisbindung nicht für ausreichend erachtet, ist nicht nachzuvollziehen“.
Schmidt weist darauf hin, dass nicht nur die Wettbewerbszentrale, sondern auch die Bundesregierung sich klar positioniert hatte. Sie sind überzeugt: Die Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel dient dem Erhalt einer flächendeckenden Arzneimittelversorgung durch ortsnahe Apotheken und sichert gleichzeitig eine finanzierbare Krankenversicherung. Der Wettbewerb bei rezeptpflichtigen Medikamenten soll daher nicht über den Preis, sondern über die Qualität ausgetragen werden. Denn dies nutze letztlich allen Patienten.
Nun, so Schmidt, weiche der Generalanwalt von der gefestigten Rechtsprechung des EuGH und der deutschen Gerichte ab, wonach den EU-Mitgliedstaaten ein Gestaltungsspielraum im Gesundheitswesen zusteht. Auch das deutsche Bundesverfassungsgericht hatte erst kürzlich keinen Anlass für Bedenken gesehen. Schmidt hat die Hoffnung aber noch nicht verloren: „Letztlich entscheidet nun die zuständige Kammer des EuGH, die nicht an die Empfehlungen des Generalanwalts gebunden ist“. Das Urteil wird für den Herbst erwartet.
Douglas sieht Gesetzgeber gefordert
Der Freiburger Rechtsanwalt Dr. Morton Douglas, der selbst schon zahlreiche DocMorris-Boni-Verfahren geführt hat, erklärte gegenüber DAZ.online: „Die Schlussanträge zeigen, dass es der Wettbewerbszentrale und der ABDA offensichtlich nicht gelungen ist, im Rahmen des Verfahrens den anderen Beteiligten die Bedeutung des Arzneimittelpreisrechts als zentraler Bestandteil der Versorgung mit Arzneimitteln näher zu bringen. Vielleicht war man sich hier seiner Sache zu sicher“. Aus seiner Sicht könnte sich jetzt rächen, dass man sich von Seiten der ABDA bisher geweigert habe, sich mit diesem Szenario, nämlich einer Entscheidung des EuGH gegen das deutsche Arzneimittelpreisrecht, auseinanderzusetzen.
Auch Douglas betont: Sollte der EuGH den Schlussanträgen seines Generalanwaltes folgen, wird eine „äußerst unbefriedigende Situation“ entstehen. Dann würden nämlich deutsche Apotheker diskriminiert. „Ob man nun das Preissystem in Deutschland gut findet oder nicht, mag dahinstehen, jedoch sollte stets für alle Marktteilnehmer gleiche Recht gelten“. Daher sieht Douglas nun den Gesetzgeber gefordert, kurzfristig eine Lösung vorzubereiten, um einer Vielzahl von Verfahren deutscher Apotheker, die dann für gleiches Recht streiten werden, zuvorzukommen.
9 Kommentare
EUGH und Arzneimittelpreisverordnung.
von Franz Sedlmayr am 03.06.2016 um 16:55 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
wer unterstützt die Apotheker? ABDA und Kammern wohl nicht
von Dr. Jochen Pfeifer am 03.06.2016 um 16:21 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Nach 0:1 ausgeschieden!
von Ulrich Ströh am 02.06.2016 um 16:06 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Mensch..
von Christiane Patzelt am 02.06.2016 um 15:19 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: Es ist schwer, ich weiss ja .....
von Wolfgang Müller am 02.06.2016 um 17:59 Uhr
Jetzt nicht den Überblick verlieren .......
von Wolfgang Müller am 02.06.2016 um 15:13 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
EU entscheidungen
von Dr.DIEFENBACH am 02.06.2016 um 14:40 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
EU
von Frank ebert am 02.06.2016 um 13:16 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: Wie sprach Altkanzler Kohl erst jüngst...
von Andreas P. Schenkel am 02.06.2016 um 14:15 Uhr
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.