Fall Madaus

Menschenrechtsgerichtshof verurteilt Deutschland 

Straßburg - 10.06.2016, 09:48 Uhr

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg: Gab Unternehmer-Sohn Udo Madaus recht. (Foto: dpa)

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg: Gab Unternehmer-Sohn Udo Madaus recht. (Foto: dpa)


Der Vater von Udo Madaus, der Pharmaunternehmer Friedemund Madaus, wurde als „Naziverbrecher“ enteignet. Dagegen klagte der Sohn - bisher vergeblich. Aber er bekam kein faires Verfahren, entschieden nun die Richter am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Im Streit um die Rehabilitierung des Pharmaunternehmers Friedemund Madaus hat Deutschland gegen das Menschenrecht auf ein faires Verfahren verstoßen. Zu diesem Urteil kam am Donnerstag der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg und sprach dem Kläger insgesamt 5500 Euro Entschädigung zu.

Geklagt hatte der Sohn, Udo Madaus. Dieser hatte von 2006 an erfolglos die Rehabilitierung seines verstorbenen Vaters betrieben, der nach dem Zweiten Weltkrieg in der Sowjetischen Besatzungszone als Nazi-Verbrecher eingestuft und enteignet worden war. Das Landgericht Dresden hatte den Antrag 2008 zurückgewiesen. Madaus war dagegen vergeblich bis vor das Bundesverfassungsgericht gezogen.

In Straßburg wehrte er sich dagegen, dass das Landgericht für Sommer 2008 zunächst eine Verhandlung angesetzt, diese aber kurzfristig wieder abgesagt und den Fall dann schriftlich entschieden hatte. Die Richter hatten sich daran gestört, dass Madaus' Anwälte vorab eine Pressemitteilung veröffentlichten. Sie folgerten daraus, dass die Verhandlung als öffentliches Forum missbraucht werden solle.

Nach Ansicht der Straßburger Richter war die Absage nicht gerechtfertigt. Eine Pressemitteilung sei dafür nicht Grund genug. Gegen das Urteil kann binnen drei Monaten Berufung eingelegt werden.


dpa / DAZ.online
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