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Die Unionsfraktion hat sich nach internem Ringen auf einen Vorschlag geeinigt, wie aus ihrer Sicht künftig Demenz gemeinnützig erforscht werden könnte. Die finale Abstimmung im Bundestag darüber ist jetzt noch vor der parlamentarischen Sommerpause geplant.
Darf in bestimmten Fällen an Patienten mit geistigen Beeinträchtigungen geforscht werden, ohne dass dies ihnen selber nützt? Pläne der Bundesregierung waren bislang stark umstritten, sogar innerhalb der CDU. Am Dienstag konnte man sich nun auf einen Vorschlag einigien: Demnach soll Forschung an Patienten erlaubt sein, wenn diese vorher im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte und nach ärztlicher Aufklärung zugestimmt und dies in einer von der Patientenverfügung unabhängigen Probandenverfügung dokumentiert haben.
Darauf verständigen sich die CDU- und CSU- Bundestagsabgeordneten in Berlin nach Teilnehmerangaben bei zehn Nein-Stimmen und drei Enthaltungen. Die Fraktion hat 310 Mitglieder. Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hatte eine Einverständniserklärung als Teil der Patientenverfügung angestrebt.
Ähnlich wie jetzt die Unionsfraktion hatte sich zuvor SPD-Fraktionsvize Karl Lauterbach geäußert: Der Betroffene müsse sich bei klarem Verstand mit einer gemeinnützigen Forschung an seiner Person einverstanden erklären und von einem Arzt über Risiken und Vorteile aufgeklärt werden. Das Dokument solle mit einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung aufbewahrt werden. Ohne ein solches Schriftstück über eine gemeinnützige Demenzforschung, sei nur eine Forschung möglich, die individuellen Nutzen bringe.
In Deutschland ist Demenzforschung, von der andere Patienten einen Nutzen haben, nicht aber der betreffende Patient, nicht erlaubt. Die Abstimmung im Bundestag darüber soll vor der parlamentarischen Sommerpause sein.
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