Mehr Geld für die Standesvertretung

ABDA-Mitglieder beschließen Beitragserhöhung

Berlin - 30.06.2016, 17:35 Uhr

Etwas mehr bitte: ABDA-Präsident Friedemann Schmidt (li.) und Hauptgeschäftsführer Sebastian Schmitz erklären, warum die ABDA 2017 mehr Geld von den Kammern und Verbänden benötigt. (Foto: ABDA/Wagenzik)

Etwas mehr bitte: ABDA-Präsident Friedemann Schmidt (li.) und Hauptgeschäftsführer Sebastian Schmitz erklären, warum die ABDA 2017 mehr Geld von den Kammern und Verbänden benötigt. (Foto: ABDA/Wagenzik)


Die 34 Mitgliedsorganisationen der ABDA haben dem Haushaltsentwurf für 2017 mehrheitlich zugestimmt. Damit müssen alle Kammern und Verbände im kommenden Jahr insgesamt um 3,3 Prozent höhere Beiträge an die ABDA zahlen.  Es gab vier Gegenstimmen und zwei Enthaltungen.

ABDA braucht mehr Personal

Die ABDA wollte auf Nachfrage von DAZ.online nicht erklären, welche Mitgliedsorganisationen gegen den Haushaltsentwurf stimmten. Schon vorher hatten allerdings die Kammern aus Nordrhein und Brandenburg angekündigt, den Haushalt nicht zu akzeptieren. ABDA-Präsident Friedmann Schmidt: „Wir haben 2013 eine Strategie beschlossen, bei der die ABDA wegen der anfallenden Mehraufgaben Jahr für Jahr etwas mehr von den Mitgliedsorganisationen bekommt. So ist die leichte Beitragserhöhung zu erklären.“  

Laut dem nun beschlossenen Haushalt sollen die Beitragssätze von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich stark steigen. Berlin und Bremen müssen mit Beitragssteigerungen von 6,2 beziehungsweise 7,4 Prozent klarkommen. Wobei Bremen auch nach dieser Erhöhung immer noch den nach absoluten Zahlen niedrigsten Beitrag bezahlen würde, gefolgt vom Saarland und Mecklenburg-Vorpommern.

Am unteren Ende der Beitragssteigerungen stehen die Niedersachsen, ihr Beitrag sinkt sogar um 1,1 Prozent. Laut der im Haushaltsentwurf angehängten Tabelle hängen die Beitragsänderungen von der „Umsatzsteuerstatistik“ 2013 und 2014 ab. Danach sind die Gesamtumsätze in allen 17 Kammerbezirken in den beiden Jahren um 3,8 Prozent von 43,7 auf 45,4 Milliarden Euro gestiegen.

Die ABDA hatte die Beitragserhöhungen insbesondere mit Steigerungen bei den Personalkosten erklärt. Vier neue hauptamtliche Mitarbeiter möchte die ABDA im kommenden Jahr einstellen, für die Öffentlichkeitsarbeit, das Verbandssekretariat und die Abteilung Verträge. Im Bereich Öffentlichkeit ist die Einrichtung eines eigenen „Newsrooms“ geplant, über den die ABDA eigene Nachrichten aus der Standesvertretung verbreiten möchte.

Im Bereich Verträge sucht die ABDA einen Juristen. Dieser soll sich unter anderem damit beschäftigen, ein neues Lizenzsystem für das Apotheken-A zu etablieren und damit zusammenhängende Gebühren von Apotheken und Unternehmen einzutreiben. Die Personalausgaben steigen im kommenden Jahr auf 9,3 Millionen Euro. Zum Vergleich: Für 2016 sind Ausgaben von 8,9 Millionen vorgesehen.

Wie setzt sich die ABDA-Mitgliederversammlung zusammen?

Die Personalkosten sind – wie auch in der Vergangenheit – der größte Posten im Haushalt. Der Etat für die Öffentlichkeitsarbeit soll ebenfalls leicht steigen, von 3,6 Millionen Euro für 2016 auf 3,7 Millionen im kommenden Jahr. Insgesamt wächst das Budget der ABDA auf 17,7 Millionen Euro (für 2016 sind 17,2 Millionen Euro veranschlagt). Finanziert wird dieser leichte Budget-Anstieg vor allem durch die Beiträge der Mitgliedsorganisationen. Insgesamt fordert die ABDA im kommenden Jahr 16,2 Millionen Euro bei den Kammern und Verbänden ein.

Die ABDA-Mitgliederversammlung besteht aus Vertretern aller 34 Mitgliedsorganisationen, also aller Landesapothekerkammern und Landesapothekerverbände. Jede Organisation kann bis zu vier Vertreter benennen. Wen die Kammern und Verbände nach Berlin schicken, liegt in ihrer eigenen Hand. In der Regel fahren der Kammerpräsident, beziehungsweise der Verbandsvorsitzende, deren Stellvertreter, der jeweilige Geschäftsführer und eine weitere Person aus dem Kammer- oder Verbandsvorstand.

Über eine komplizierte Rechenformel ist festgelegt, wie groß die „Stimmkraft“ jeder Organisation. Grundsätzlich gilt: Je mehr Apotheken eine Kammer oder ein Verband vertritt, desto höher ist ihre Gewichtung bei Abstimmungen. Die Mitgliederversammlung tagt mehrmals jährlich. Eine der Hauptaufgaben der Versammlung ist es, die Mitglieder des Geschäftsführenden Vorstandes und die des Gesamtvorstandes der ABDA zu wählen. Auch Satzungsänderungen und der ABDA-Haushalt müssen von der Mitgliederversammlung beschlossen werden.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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6 Kommentare

Die haben es nicht verstanden...

von Veit Eck am 01.07.2016 um 11:25 Uhr

Hör auf die Stimme..., das ist zurzeit der Sommerhit, der auf allen Wellen rauf und runter dudelt. Die ABDA Mitgliederversammlung hat es leider nicht verstanden. Sie hört nicht auf "Volkes Stimme" !!! Sie will es wohl auch nicht.

Bei allem Verständnis für den Finanzbedarf der ABDA, das Verhältnis von Aufwand und Ertrag steht in keinem Verhältnis. Und ein alter Spruch meiner Mutter fällt mir auch dazu ein, wer nicht hören will, der muss fühlen....

Wenn man das Grummeln an der eigenen Basis nicht hören will, dann sucht sich der Unmut andere Wege -vielleicht ein Shitstorm im Netz, renitente Delegierte auf dem Apothekertag, und auch die Austrittsdiskussion wird wieder aufleben.

Ich bin kein Hellseher, allerdings eines ist klar, so weichgespült wird es für die ABDA nicht bleiben und der ABDAEXIT steht vielleicht demnächst auf der Tagesordnung.

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Erhöhung

von FRANK EBERT am 01.07.2016 um 9:53 Uhr

Wir leben in einer Zeit der Instinktlosigkeit.

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Erhöhung?

von Edzard Lueg am 01.07.2016 um 0:05 Uhr

Mitgliedsbeiträge erhöhen, aber null für die Kollegen erreicht?
Da würde ich mich schämen.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Apotheken A

von Alexander Zeitler am 30.06.2016 um 23:48 Uhr

Klar. Diese Nichtstuer und Geldverschwender wollen zu Geld kommen. Hoffentlich weigern sich alle unsere kammern!!
Denen gehört der Gedlhahn abgedreht.
Brauchen mehr Personal, weil sie einfach selbst nix tun
Gute Nacht ABDA

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Lizenzsystem für's Apo A

von Thomas Brongkoll am 30.06.2016 um 18:46 Uhr

Also ein Jurist, welcher sich (unter anderem) um das Eintreiben der (neuen) Lizenzgebühr für's Apo A kümmern soll. Eine neue Einnahmequelle zusätzlich, das gleicht der Wegelagerei, und war die Nutzung des "A" nicht mit der Mitgliedschaft in einem Apo-Verband gleichwohl genehmigt? Dieses kranke P***, machen die eigentlich irgendwas für mich, damit ich in 15 Jahren meine Medikamente nicht vom gelangweilten Kurierfahrer beim Nachbarn abgeliefert bekomme, oder eine Drohne mir die in den Vorgarten schmeißt?

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4 +2 = wieviele der Stimmen?

von Dr. Christoph Klotz am 30.06.2016 um 18:25 Uhr

Laut § 3 Absatz 4 der ABDA Satzung ist nicht die Anzahl der Apotheken entscheidend, sondern die Anzahl der Kammermitglieder. Jede Kammer hat 6 Grundstimmen + je 100 Kammermitglieder 1 weitere Stimme. Bei rund 7.413 Kammermitgliedern bedeutet das für den Kammerbereich WL 6 + 74 = 80 Stimmen.
Da die Kammer 60% des ABDA-Beitrages trägt stehen ihr 48 Stimmen zu. Da der AVWl 40% der Kosten trägt, darf er mit 32 Stimmen abstimmen.
So wie Esau sein Erstgeburtsrecht für ein Linsengericht verlor, so hat die Kammer ihre Stimmrechte an den Verband verscherbelt. Dieses Verscherbeln führt dazu, dass Cliquen in der ABDA über die Verbände einen überproportionalen Einfluss haben und demzufolge auch Partialinteressen bedienen können. Böse formuliert werden über die Verbände viel demokratisches Potential in der ABDA verspielt und oligarche Strukturen (Scheindemokratie) gestärkt.
Deswegen sagt die Information 4 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen herzlich wenig aus.
Wenn die 4 Gegenstimmen aus Minikammern kamen, dann ist das etwas ganz anderes, als wenn 4 große Kammern "Nein" sagen.

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