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Inkontinenz-Versorgung in Gefahr
Von wegen Qualität statt Dumpingpreisen
Apotheken am Scheideweg
Apotheken stehen derzeit angesichts dieser Preisentwicklung vor der Frage, wo es hingehen soll mit wohnortnahen Inkontinenzversorgung. Sie können sich an den Verträgen beteiligen. Dabei müssen sie dann darauf setzen, dass vermehrt Versicherte bereit sind, Aufzahlungen zu leisten und sich nicht nur mit der Basisversorgung zufrieden geben.
Was Basisversorgung bedeutet, hängt von der Kasse ab. Für Versicherte der AOK Nordwest bedeutet Basisversorgung etwa alles das, was für monatlich 20,90 Euro (brutto) zu haben ist. Die AOK Baden-Württemberg zahlt 29 Euro im Monat, die allgemeinen Ortskrankenkassen in Bayern zwischen 25 und 38 Euro. Hier hängt die Höhe der Pauschale davon, ob nur Harn- oder Harn- und Stuhlinkontinenz vorliegen. Außerdem gibt es für Erwachsenen weniger als für Kinder (25 bzw. 29 Euro vs. 38 Euro). Die IKK classic veranschlagt eine Pauschale von 35 Euro.
Die Alternative ist der Abschied von der Inkontinenzversorgung aus der Apotheke. Patienten fernab der Ballungszentren ohne Sanitätsfachgeschäfte wären dann in vielen Fällen allein gelassen, prognostiziert der AVWL. Einige Kassen, zum Beispiel die Barmer GEK, versorgen ihre Patienten allerdings ohnehin schon anderweitig. Diese Verträge wurden ausgeschrieben - ohne Möglichkeit für Apotheken beizutreten.
Keine einheitliche Tendenz
Einige Apotheker haben offensichtlich bereits Konsequenzen gezogen und sich für den zweiten Weg entschieden. So berichtet der AVWL, dass heute nur noch 40 Prozent der Mitglieder an Beitrittsverträgen mit Inkontinenzpauschalen teilnehmen, 2015 waren es noch rund 90 Prozent.
In Bayern hingegen scheint es
so eine Tendenz nicht zu geben, zumindest nicht beim Vertrag des Bayerischen Apothekerverbandes (BAV) mit der AOK
Bayern. Den Vertrag mit abgesenkten und gestaffelten Pauschalen gebe es seit
2014, erklärt der stellvertretende BAV-Geschäftsführer Dr. Wolfgang Schneider
gegenüber DAZ.online. Über 1000 bayerische Apotheken seien inzwischen
beigetreten. Beim vorher gültigen Vertrag mit der AOK Bayern, BKK Landesverband
und IKK, waren es weniger Apotheken bei einer deutlich höheren Pauschale,
berichtet Schneider. Konkrete Zahlen für BKKen habe der BAV wegen der
undurchsichtigen Vertragslandschaft nicht. Am Vertrag des BAV mit dem BKK-Landesverband nähmen aber
ca. 750 Apotheken teil.
Anbieter der Dumpingpauschalen tragen Mitschuld
Der AVWL sieht allerdings nicht nur die Kostenträger in der Verantwortung. Der Verband erhebt auch Vorwürfe gegen die Leistungserbringer aus Industrie und Großhandel. Durch Dumpingangebote bei Ausschreibungen leisteten sie den Kassen Schützenhilfe. Die Angebote dienten weniger dem Ziel einer angemessenen Vergütung für eine angemessene Qualität, sondern vielmehr dem Erwerb eines Kundenstammes von Versicherten. Diese sollen den Anbietern über teils hohe Aufzahlungen entsprechende Erträge garantieren, schrieben Verbandsvertreter in einem Brief an Laumann.
AVWL will Mindestpauschale
Damit der Sachleistungsanspruch der Patienten kein leeres Versprechen bleibt, fordert der AVWL in einer Stellungnahme eine Mindestpauschale. Diese müsse sich an „marktgängigen Produktpreisen einer Durchschnittsversorgung“ orientieren, findet der AVWL. So solle die Nachfragemacht der Kassen angemessen begrenzt und Dumping-Pauschalen verhindert werden.
Wie es weiter geht, bleibt abzuwarten. Anlässlich der Versprechen der Kassen, das Hilfsmittelverzeichnis zu überarbeiten, hatte Laumann angekündigt, genau hinzuschauen, ob die Maßnahmen bei den Patienten ankommen. Folgt man der Auffassung des AVWL ist das bislang nicht der Fall.
3 Kommentare
Ich höre immer Aufzahlen lassen
von Klaus Schweinberger am 04.07.2016 um 14:12 Uhr
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Parallele
von Apotheker B am 04.07.2016 um 12:46 Uhr
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Untätigkeit
von Heiko Zimny am 04.07.2016 um 10:47 Uhr
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